Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 2 (1910)
- Article
- Akten-Inventar der Synagogen-Gemeinde Bromberg
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 27 (sequence 17)
- Language
- German
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— 27 Zeit seines Erlasses waren die Gebietsteile der späteren Provinz Posen Bestandteile des Herzogtums Warschau und die Juden dieser Gebiete blieben nach dem Rückfall derselben an Preußen (1815) in staatsrechtlicher Beziehung in den Verhältnissen, in welchen sie zuletzt unter der Warschauer Herrschaft gestanden hatten1), d. h. die Gleichberechtigung welche in der Konstitution des Herzogtums (1807) gewährt, aber im Jahre 1808 für 10 Jahre suspendiert worden war, blieb über diese Frist hinaus „bis zu weiterer gesetzlicher Bestimmung"2) wirkungslos. Erst die Neuordnung des gesamten Judenwesens in der Provinz Posen durch die Verordnung vom 1, Juni 1833 beendete diesen Zustand, ging aber nicht über die interimistische Suspension hinweg auf die Grundlage der Rechtsgleichheit zurück, die auch der politischen Rechtsstellung der Juden in den alten Provinzen entsprochen hätte, sondern nahm den in der Provinz Posen damals natürlicherweise noch vorhandenen kulturellen und sozialen Tiefstand eines großen Teils der Juden zur Grundlage einer Unterscheidung zwischen Naturalisationsfähigen und solchen, die zunächst noch als Geduldete gelten sollten. Die allgemeinen Bedingungen der Naturalisation waren: Unbescholtenheit, Führung eines festen Familiennamens und Anwendung des Deutschen als Geschäftssprache; die speziellen: beständiger Wohnsitz in der Provinz seit 1815 und gesicherter Unterhalt, sei es durch Betrieb eines wissenschaftlichen oder künstlerischen Erwerbszweiges, der Landwirtschaft, eines namhaften stehenden städtischen Gewerbes, sei es durch Besitz eines städtischen Grundstücks von 2000 Rtl. Wert oder eines Kapitalvermögens von mindestens 5000 Rtl. Diese materielle Garantie konnte durch die moralische eines besonderen Verdienstes durch eine patriotische Handlung ersetzt werden. In dem Aktenstück Dep. Bromberg A 3 ist eine Liste der innerhalb der einzelnen Gemeinden des Regierungsbezirks bis April 18383) erteilten Naturalisationspatente erhalten, welche nach dem über die Bedingungen der Naturalisation Bemerkten zugleich den Rahmen einer Statistik der Kultur- und Wirtschafts Verhältnisse der Juden des Regierungsbezirks Bromberg um das Jahr 1838 darstellt. Ich veröffentliche sie deshalb. *) In privatrechtlicher Beziehung galt dagegen die Wiedereinführung des Allg. Landrechts und der Allg. Gerichtsordnung auch für die Juden. Vgl. C. O. vom 8. Aug. 1830 (Ges.-Samml. 1830 S. 116; Rönne u. Simon S. 39). 2) C.-O. vom 8. Aug. 1830. 3) Das Aktenblatt trägt kein Datum, liegt aber in dem chronologisch geordneten Faszikel zwischen zwei Blättern vom 31. März und 15. April 1838.