Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 2 (1910)
- Article
- Aus den Akten des Stadtarchivs zu Thorn
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 9 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2821022-2821025-2821220--0168-2821255- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
— 9 — ferner die durch . . . Confoederation verlustig gegangene Nahrung, ferner die Ausgabe leichter und Wiederabgabe schwerer Gulden, ferner die unerlaubte und Strafbare Unterhandlungen mit denen Juden1) und die wieder Will-Kühr mehr den Jüdische ProCente.. Die Vertreibung fand nicht statt. Denn im Jahre 1781 erscheinen die Deputierten der Juden in einem Grenzstreit betreffend ihren Begräbnisplatz, den s. g. J u d e n b e r g. Aus dem Kämmereibericht über den Lokaltermin sei der Passus herausgehoben: 55Sie (die Kämmerer) trafen daselbst die Juden an, welche die Stellen anzeigten, wo ihre Toten begraben liegen, und deren einige von ihnen selbst, wie sie versicherten, mit eigenen Händen begraben worden wären, es waren auch deutliche Merkmale von Gräbern auf der angezeigten Stelle zu sehen; ferner befanden die resp. HH. Kämmerer daß besagter Platz von der Seite gegen Morgen, Mittag und Abend mit einem Graben umgeben war, welcher, wie die Juden sagten, von ihren Vorfahren statt einer Grenze wäre gemacht worden, an der Seite gegen Norden sollte die dicht daran liegende Landstraße die Grenze sein". Erst nach der preußischen Okkupation schlug der kleinen Thorner Judensiedelung die letzte Stunde. Man kann nicht behaupten, daß die scharfe Maßregel dem Regierungssystem entsprach.2) Die lange Wartefrist (über vier Jahre) und die Begründung im letzten Satze des folgenden Reskripts zeigen dies schon. Es war erst eine Folge der Versöhnungspolitik gegenüber der Bürgerschaft der bisherigen Freistadt, daß die preußische Verwaltung sich ihren Verlangen gegenüber nachgiebiger zeigte, als vierzehn Jahre vorher der Rat der Stadt. Das Reskript, das ich folgen lasse, steht nicht mehr in dem städtischen Aktenfaszikel, sondern gehört zu den Akten der jüdischen Gemeinde (A1). Dem Bevollmächtigten der Thorner Judenschaft, Nahmens Lazarus Aron wird auf sein gestern adProtocollum gegebenes Gesuch daß wenn den Juden zu Thorn auch schon der fernere Aufenthalt daselbst nicht nachgegeben werden sollte, ihnen doch ein geräumiger Termin gestattet werden mögte, sich mit den dortigen Einwohnern aus der bisherigen Verbindung zu setzen, ihre Forderungen einzuziehen, und ihre Creditoren zu befriedigen3), *) Gemeint ist wohl der Handel der Juden mit den einquartierten Soldaten. 2) Vgl. den Reformversuch, Jahrgang I S. 23 f. 3) Im Jahre 1766 war die Ausweisungsfrist bemessen gewesen: inner halb hier und 5 Wochen das ist mit dem Ausgange des nächst bevorstehenden Jahrmarktes".