Mannheim
Compact Memory

Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden · 1910-01-01 · 2 (1910) · p. Seite 8

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
Volume
2 (1910)
Article
Aus den Akten des Stadtarchivs zu Thorn
Date
1910-01-01
Page
Seite 8 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
77% known words query
IRI
…/2821022-2821025-2821220--0167-2821254
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

— 8 — .... Iudaos aeque ut alios exoticos Mercatores tempore Nundinarum publicarum in Civitate liac in libertate cum pellibus zobellinis aliisque crudis mercibus pelliceis mercimonia instituendi a nullo praepediri, exceptis mercibus recens confectis, quarum venditio ipsis concedi nequit. Judaei etenim in civitate liac nullum Contubernium habent, neque Iuribus et Libertatibus Contubernio competentibus gaudere queunt, sed talis venditio pellionibus Civitatis, juxta articulos Contubernii, qui ultra Seculum ipsis concessi sunt, solummodo competit. Aus dem J. 1715 ist eine Beschwerde der Thorner Kürschnerzunft wegen des Markthandels der Juden mit Kürschnerwaren vorhanden, aus dem J. 1721 eine Intervention der Judenältesten zur Schadloshaltung einiger beraubter Juden, aus dem. J. 1725 eine Bitte aller anwesenden Juden, ihnen nach dem Schlüsse des Jahrmarkts noch drei Handelstage frei zu geben, „daß meiste von weit entfernten Örtern mit vielen Unkosten anhero kommen . . ." Aus dem J. 1730 ist eine Bitte des Palatins aus Posen, die Juden zu den Jahrmärkten zuzulassen, erhalten, aus dem J. 1736 ein Schreiben der Regierung zu Königsberg an den Rat zu Thorn, den wegen der Schuldforderung eines Danziger Juden verhafteten Königsberger Schutzjuden Siemon Joseph aus der Haft zu entlassen, „da solches denen zwischen Pohlen und Preußen errichteten Pactis zuwiederläufft, alß welche nicht gestatten, die Einwohner dieses Königreichs dergestalt in Pohlen zu belangen und mit Arresten zu belegen/4 Aus dem Aufenthaltsrecht in den Marktzeiten und der Notwendigkeit, daß für tageweise in der Stadt sich aufhaltende Juden Quartier und Vermittler vorhanden seien1), entwickelte sich das dauernde Wohnrecht einiger Familien. Ihre Zahl wurde 1766 auf sechs reduziert und von der Kaufmannschaft, den Zünften, Innungen und Gewerken 1774 und 1779 auch für die Austreibung dieses Restes, gegen den Willen des Rats, agitiert. Darüber sind Eingaben und einige Untersuchungsakten vorhanden. Aus einigen Eingaben wird deutlich, daß mit der Vertreibung der Juden, wie seit Jahrhunderten, das Ventil einer durch mannigfache Ursachen bewirkten Not geöffnet werden sollte: . . . die schweren Einquartierungen2), die oft und mannigfaltige Reductiones, x) Dieser Gesichtspunkt wurde von dem humanen Ratsmann Geret im J. 1779 gegen die verlangte Austreibung aller Juden hervorgehoben; vgl. Semrau a.a.O.S.38. 2) In einer anderen Eingabe: „unser verursachtes Unglück und ruinirung durch diese schwere durch 8 Jahr ausgestandne Einquartierung vnd erhaltung der Speisen vnd Geträncks ..."

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.