Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 2 (1910)
- Article
- Aus den Akten des Stadtarchivs zu Thorn
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 10 (sequence 6)
- Language
- German
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— 10 — hiermit bekannt gemacht, daß zwar die verfügte Wegsehaffung der Juden ans der Stadt Thorn annoch ausgesetzt, und dieserhalb das Nöthige an den dortigen Magistrat dato erlaßen worden ist. Die Juderischaft zu Thorn hat jedoch seit dem Rescript vom 22= Octobr: 1793, wodurch ihr die bevorstehende Räumung der Stadt zuerst bekannt gemacht worden ist, Zeit genug gehabt, sich von ihren Verbindungen los zumachen. Dies muß sie noch thun, weil dieser Einwand derselben ferner (nicht)1) zu statten kommen wird, indem Verfügungen, so sich auf Rechte und Freyheiten von Städten und Corporationen gründen, nicht so leicht zurückgenommen werden können. Signatum Berlin den 16= December 1797. Auf Seiner Königlichen Majestät allergnädigsten Special-Befehl, v. Blumenthal. Freyherr von Heinitz, von Werder, von Schrötter. Resolution für den Bevollmächtigten der Thorner Judenschaft Lazarus Aron, wegen fernerer Duldung der Juden in Thorn. Westpreußisches Departement. II. Zur Frage des Grundstückserwerbs durch Juden in Thorn. In den Territorien des ehemaligen Herzogtums Warschau, zu welchen Thorn gehörte, gestattete einJReskript des Min^^ Innern^d. d. Warschau 181(kA^^J-g^^den Juden den Erwerb städtischer Grundstücke von christlichen Besitzern nur bei dem Fehlen christlicher Käufer und nur unter gewissen den Vermögensstand und die kulturelle Einbürgerung betreffenden Voraussetzungen (Vermögen von 40,000 Gulden polnisch 6660 Tlr. 20 Sgr.; Fähigkeit, sich mündlich und schriftlich der deutschen, polnischen oder französischen Sprache zu bedienen; Verpfü qMi? 13 gy^dk eigenen Kinder und die der Angehörigen vom 7. Jahre ab in die öffentliche 2) Fehlt in der Abschrift.