Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 1 (1909)
- Article
- Akten-Inventar der israelitischen Religionsgemeinde Offenbach a. M.
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 63 (sequence 15)
- Language
- German
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— 63 — Obwohl nach dem Zeugnis des Vinzenzliedes1) die flüchtenden Juden damals mit Gewehrschüssen von Offenbach ferngehalten wurden, kann es nicht zweifelhaft sein, daß das für 1623 zuerst bezeugte Vorkommen eines Juden in Offenbach, wenn nicht unmittelbar so doch mittelbar mit der Frankfurter Katastrophe im Zusammenhang steht. Die Kontinuität der Siedelung wird sehr Avahrscheinlieh, wenn man sie aus der allgemeinen Entwicklung der Ortschaft heraus erwägt. Als der Dreißigjährige Krieg begann, wrar Offenbach noch keine Stadt, sondern eine dorfartige Siedelung. Erst die 1618 erfolgende Erbteilung des gräflich isenburgschen Gebiets, die für 100 Jahre eine eigene isenburgoffenbachsche Linie schuf, legte den Keim einer aufsteigenden Entwicklung. In Offenbach stand die neue Residenz. Noch während des Dreißigjährigen Krieges trat Offenbach dadurch aus dem Zustand einer losen Siedelung in den eines Fleckens. Die entscheidende Wendung zur Stadtentwicklung trat aber erst mit dem Regierungsantritt des letzten Herrn der Offenbacher Linie, Grafen Johann Philipp (1695—1718), ein. Wenn nun im achten Jahre seiner Herrschaft einem Neurezipierten der Handelsbetrieb zum Schutze der von früher her in Offenbach wohnenden Juden untersagt wird, hat der Schluß Wahrscheinlichkeit, daß die Aufnahme der älteren Offenbacher Juden dem Wendepunkt, den sein Regierungsantritt bedeutet, vorausliegt, also bereits in die Zeit der Entwicklung vom Dorf zum Flecken fällt. Und wenn wir hören, daß Johann Philipp 1693 einige aus Osthofen vertriebene Juden zu bereits ansässigen in Offenbach aufnahm, so werden seine wirtschaftlichen Motive illustriertdurch die Tatsache, daß er der 1690 gegründeten Lateinschule die Rezeptionsgelder der Juden (3 Gulden) und die für die Synagoge jährlich! zu zahlende Abgabe von 18 Gulden zuwies. Aus dem Gegensatz der Aufnahme zweier Juden mit beschränktem Recht im Anfange seiner Herrschaft und der Gemeindebildung im Jahre 1707 ergibt sich weiter die Intensität der Entwicklung während seiner Herrschaft. So werden die Etappen deutlich, die in 83 Jahren von der Ansiedlung eines einzelnen Juden zur Gemeindebildung führten. Sie können nun leicht in die allgemeinen und besonderen politischen und wirtschaftlichen Zusammenhänge hineingerückt werden. II. Die Privilegienfrage. Erhalten sind im Original das Privileg von 1764 mit Nachtrag von 1769, in Abschrift das Privileg von 1719 (AI). *) V. 53. Ausg. u. a. Amsterdam 1648 und bei J. J. Schudt, Jüdische Denkwürdigkeiten, Frankfurt a. M. 1714 III S. 9 f.