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Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden · 1909-01-01 · 1 (1909) · p. Seite 27

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Journal
Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
Volume
1 (1909)
Article
Zur Geschichte des Projektes einer Reform des Judenwesens unter Friedrich Wilhelm II.
Date
1909-01-01
Page
Seite 27 (sequence 5)
Language
German
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— 27 — Deklaration de3 General-Juden-Privilegii, obwohl in der Vorordnung über die innere Reform nicht wiedergegeben, folgeweise erfüllt werden mussten. Dass diese innere Beform aber nur als Anfang der gesamten Verbesserung des Judenwesens gedacht war und die Absicht bestand, diese bald folgen zu lassen, erhellt noch deutlicher aus der Bestimmung des Reskripts, dass ,zu dem Total-Quanto der öffentlichen, erwähntermassen zu repartierenden Abgaben noch eine, durch die auszuführende Reform verschiedenen Gassen jährlich abgehende Einnahme von 13505 Thlrn. geschlagen" werden solle. Diese Bestimmung antizipiert nämlich bereits einen Punkt der General-Reform.1) In dem Reskript über die innere Reform hat sie nur den Zweck und die Wirkung, dass bei der immerwährenden Repartition auch die Zuschlagssumme von 13505 Tim. berücksichtigt werden solle; zahlbar wurde die Summe dagegen erst nach Durchfährung des allgemeinen Reformprojekts, da erst in diesem der Wegfall der bisherigen besonderen Gebühren, welche die Zuschlagssumme ersetzen sollte, angeordnet wurde. Für die Durchführung der inneren Reform hatte das Reskript eine letzte Versammlung der Provincial-Deputierten auf den 2. Sept. 1792 angesetzt. Der Widerstand gegen die Reform scheint aber schon früher begonnen zu haben. Landsberg A IV 1 enthält die Abschrift einer Immediateingabe, welche, ohne Datum, ohne Bezeichnung und ohne Unterschrift, durch ihren Inhalt sich als eine gegen das Reskript betr. die innere Reform gerichtete Eingabe der Berliner Aeltesten ausweist und wahrscheinlich in den Anfang Juli des Jahres 1792 zu setzen ist.2) Diese Eingabe gipfelte in den Worten „dass diese innere Reform suspendiret werde, bis die General-Reform uns communiciret worden3) und wir im Stande sind, Euer Königlichen Majestät alleruntertänigst anderweitige Vorstellung machen zu können." Ein Protest gegen die beabsichtigte innere Reform sollte es auch wohl sein, dass sich die Deputierten bereits Mitte Juli an dem für die Festsetzung der fünfjährigen Repartition üblichen Termin in Berlin versammelten. Das Generaldirektorium bestand aber auf dem J) Geiger a. a. 0. § 19. 2) Dass die Abschrift nach Landsberg von ausserhalb kam, zeigt die Faltung in Briefform und Reste der Umschlagsiegelung. Dass die Eingabe von Berlin ausging, zeigen Stellen wie „für uns und die Provincial-Städte". Auf den Anfang des Monats Juli führt die Tatsache, dass die Provinzialdelegierten bereits vor dem 14. Juli in Berlin versammelt waren (Landsberg AIV 1 vom 26. Juli 1792). 3) Damit wurde eine schon oft vergeblich geäusserte Bitte wiederholt > (Geiger a. a. 0. IL S. 169).

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