Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- 13. für das Schuljahr 1889-1990
- Article
- III. Die eventuelle Nacheinsetzung.
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 69 (sequence 4)
- Language
- German
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69 wohl auf den Nutzgenuss des Legats ihre Ansprüche gell*״ eben und gerichtlich exequiren, nicht aber das Legat seihst. Nacn dem Tode des Schuldners aber haben sie selbst an den Nutzgenuss keinen rechtlichen Anspruch, sondern sowohl dieser als das Legat selbst übergeht in das Eigenthum des zweiten Legatars.10 §. 107. Eine Er au als erste Legatar in. War der erste Legatar eine unverheiratete Erau und lieirateto dieselbe nachher, so wird deren Mann als Käufer betrachtet; der zweite Legatar ist nicht berechtigt nach dem Tode des Weibes von deren Gatten das Legat zu fordern (§. 104). War sie aber zur Zeit des Testirens bereits verheiratet, so gehört nach ihrem Tode das Legat dem vom Testator Nacheingesetzten, denn dadurch, dass der Testator einen Nachfolger bestimmt hatte, gab er seine Absicht kund, dass der Gatte nicht in den Besitz des Legats gelangen solle (§. 105).11 Hat die Gattin als erste Legatarin das Legat verkauft und stirbt sie nachher beim Leben des Mannes, so hätte derselbe wohl gegenüber dem Käufer das Vorrecht, weil der Mann riicksiclitlieh des Vermögens der G attin durch die Ehe zu derselben in das Verhältnis eines Käufers getreten ist 1 ,בעל בנכסי אשתו לוקח הואmd da die Heirat vor dem Verkauf des Legats von Seiten seiner Gattin stattgefunden hat, gilt der Mann als der frühere Käufer weshalb der zweite Kauf keine Geltung haben sollte; allein, da dem Manne gegenüber der zweite Legatar rechtsgültige Ansprüche hatte, die aber vom zweiten Käufer wieder aufgehoben werden, wird in diesem Zirkel die Entsclieidurg zu Gunsten des Käufers getroffen, weil dieser beim Tode der Verkäuferin bereits im Besitze des Legats war.12 §. 108. Legat des blossen Nutzgemisses. Das Legat kann vom Testator .auch auf nur bestimmte Zeit vermacht werden; in diesem Ealle ist es ein Legat des blossen 0נ Maim. das. §.11, 011. M. das. §. 5, 6, sielie Mciratli Enajim Note 17. 11 Ketliubot 901', Maim. das. 12, Oh. M. das. §. 8. JB ICethubot 951*, Maim. das., Oh. M. das.