Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- 13. für das Schuljahr 1889-1990
- Article
- III. Die eventuelle Nacheinsetzung.
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 70 (sequence 5)
- Language
- German
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70 beim Jmusses. Lautet das Testament für den ersten Legatar auf eine bestimmte Zeit mit Nacheinsctzung eines Zweiten, und verkauft der erste Legatar das Legat, so hat der Kauf bloss für die .Nutzniessung innerhalb der vom Testator bestimmten Zeit Geltung, nach Ablauf derselben hat der Käufer kein Hecht auf das Legat, dieses fällt dem zweiten Legatar zu.18 Ebenso verhält es sich, wenn der Testator ausdrücklich bestimmt hat, dass das Vermachtniss dein zweiten Legatar nach dem Tode des ersten schon von Heute an gehören solle ימד\ום ולאחר מיתה auch in diesem Halle, der dem gleicht, als würde dem ersten bloss der ־.Nutzgenuss, dem Nachfolger aber das Vermüclitniss selbst vermacht werden, ist der Verkauf des ersten Legate ungültig.14 J0 Tur Oh. M. c. 248, Glosse zu §. 3. 011 ״. M. das. §. 7. Ol) ln diesem Palle, wenn der erste Legatar ein gesetzlicher Erbe des Testators ist, das Gesetz יללשה אין לה ה&סלן »Das Erbrecht lässt keine Unterbrechung zu« Anwendung findet, darüber sind die Meinungen getheilt. (Glosse a. a. O.).