Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- 13. für das Schuljahr 1889-1990
- Article
- III. Die eventuelle Nacheinsetzung.
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 68 (sequence 3)
- Language
- German
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68 beim Leben des zweiten, so gehört das Vermnchtniss den Erben des zweiten. 0 §. 104. V e r k a u f d e s L e g a t s durch d e n ersten L eg nt n r. Der erste der Legatare darf das vermachte Gut weder verschenken noch verkaufen, er hat sich mit dem lebenslänglichen Nutzgenuss zu begnügen. Yeräusscrt er es aber dennoch, so zieht er sieh wohl den gerechten Vorwurf zu, höchst unbillig gegen den Villen des Verstorbenen gehandelt zu haben, und derjenige, der ihm hiezu gerathon, muss sicli es gefallen lassen, ein arglistiger Sünder (רשע ערום) genannt zu werden; aber dem ungeachtet ist der .Kauf oder die Schenkung rechtlich gültig und kann der zweite Legatar keinen rechtlichen Anspruch dagegen erheben, denn ihm fällt nur dasjenige zu, was nach dem Tode des ersten zurückbleibt. ז.(אין ליט:י אלא מד, ששייר ־איטון) §. 105. F 0 r t s e t z u n g. Hat der erste Legatar das vermachte Gut als eine Schenkung im kranken Zustande (י(מת;ת יטכ״ט oder als eine Schenkung für den Todesfall (מצוד, מחמת מיתה) einem Andern vermacht, so ist dieselbe ungültig, das Vermäclitniss gehört nach dessen Tode dem zweiten Legatar, weil dieser schon beim Sterben des ersten, während der Agonie desselben, das Eigenthumsreeht erwirbt, jener aber dasselbe erst nach dessen Tode erlangen konnte (§. 75).8 Eben sowenig Geltung hat der Verkauf oder die Schenkung des ersten Legatars, wenn diese an Einen seiner Erben erfolgt waren, weil der Testator dadurch, dass er dem ersten Legatar einen Nachfolger einsetzte, sein(1 Absicht zu erkennen gab, dass dessen Erben von dem Besitz des Vermächtnisses ausgeschlossen sein sollen.9 §10 ״«. G1 ä u b i g e 1־ d es ersten Le g a t a 1־ s. Die Gläubiger des ersten Legatars, sowie dessen Gattin könneu (die Letztere für ihre Forderung der Ketuba.) bei dessen Leben ״ Baba Balhra 1301', Maim. das. §. 7, siebe Maggid Misclma, Oh. M. das. §. 3. י Baba Balhra ]37«־, Maim. das. c. 12 §. 8, 9, 011. M. c. 248 §. 8 Baba Balhra 137״, Maim, das. §. 10, Oh. M. das. & 4. ” ’!Maim. das,, sich« Maggid Mischna, 011. M. das.