Mannheim
Compact Memory

Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 62

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
13. für das Schuljahr 1889-1990
Article
II. Schenkung eines Kranken, Vermächtniss.
Date
1889-01-01
Page
Seite 62 (sequence 14)
Language
German
Belongs to
chapter
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3122061-10812809--087-280585
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

der Selmld boizutragon; wäre z. B. die Schuldforderung 450 fl״ so participirt A. mit 100 11.. B mit 150 11. und C mit 200 II.37. Lautet, aber diu Verfügung, ich vermache dem Ä 200 11., nach ihm dem B 300 II. (,ואדדיו לפלונ) und nach diesem dem C 400 fl., so muss derjenige, der zuerst benannt ist, zuerst befriedigt werden, sodann die Übrigen, wie sie der 'Reihe nach folgen und hat; ein etwaiger (Jlüubiger zuerst von dem Antheil des zuletzt genannten C die .'Befriedigung seiner Schuld zu fordern, und erst dann, wenn derselbe nicht hinreicht, kann er an B als den zweiten, eventuell an 4 als den ersten sich wenden. ss S. DL F o r t s e t z u 11 g. Hat der Testator mehreren Personen sein Vermögen mit den Worten A, B und G vermache ich meine ganze Habe, hinterlassen, so erhalten alle drei gleichmüssige Theile und es müssen auch Alle in gleicher Weise die Schulden des Verstorbenen bezahlen. 89 Dasselbe ist auch der Fall, wenn er ausdrücklich verschiedenen Personen gleiche Theile vermacht hat, ohne die 'Bemerkung ואחי״יו »und nach ihm« beizufügen, auch in diesem Falle muss die Last von Allen in gleicher Weise getragen werden.40 §. »2. F orts e t z 11 n g. Sprach der Testator »mein Vermögen vermache ich dem A und meinen Söhnen«, so erhält A die Hälfte des Nachlasses und die Söhne zusammen die andere Hälfte. 41 Vermachte er sein Vermögen mehreren Personen mit den Worten : Meine Habe gebe ich dem A und B und den Kindern des 17'׳ .Baba Jiathra 188a, Maim. das., 011. M. das. und 0. 111 §. S. a8 Baba Bathra das., Maim. das. §. 14, Ob. M. das. ay Mahn. das. S. 4, 011. M. 0. 258 §. 24, 40 Each der Ansicht Einiger, wäre dieser Pall jenem gleich /.u beurfheilen, wo die Beihent'olge durch das ואחריו »und nach ihm« bestimmt wurde, weil er jedem Einzelnen den Betrag bestimmt und nicht im Allgemeinen gesagt hat, A, B und C sollen erhalten /״ E. 600 ü. Siehe hierüber Alaggid Misehna Seohija c. 10 §. 18, Ch. M. c. 111, Glosse zu 8 und c. 213, Glosse zu §. f), 41 l’.aba Bathra 148«. Maim. das. c. 11$. 5, Ob. M. c. 247 §. 5, c. 258 §. 24.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.