Mannheim
Compact Memory

Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 58

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
13. für das Schuljahr 1889-1990
Article
II. Schenkung eines Kranken, Vermächtniss.
Date
1889-01-01
Page
Seite 58 (sequence 10)
Language
German
Belongs to
chapter
OCR quality
89% known words query
IRI
…/3122061-10812809--083-280581
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Erben dom ausgefolgt werden, (Um er als (iläubiger oder Eigenthü- 111er anerkannt, hat. Hnterliess er es aber, dieZeugen mit den Worten : I hr sollt Zeugen sein, anfzufordern, so ist das Geständniss nicht ernst zu nehmen und bleibt ohne Wirkung. 2,5!liegt er aber das Geständniss im kranken Zustande ah, so ist diese Aufforderung an die Zeugen nicht nötig, weil die Worte eines Kranken immer ernst zu nehmen sind, und der Praesumption eines )Scherzes nicht Kaum gehen;27 es ist jedoch zu unterscheiden, in welcher Eorm er das Geständniss gemacht hat. Sagte er einfach, A hat eine gewisse Summe von mir zu fordern, so sind die Erben nur dann zur Zahlung verpflichtet, wenn der Erblasser mit dem .Bekenntnisse zugleich den Auftrag orthcilt: ותנו לו »Gebet ihm diesen!B(‘trag,« weil es sonst möglich ist, dass er dies nur darum gesagt hat, um nicht so reich zu erscheinen, als er es wirklich ist (שלא להשביע). Lautete aber das Bokonntniss: מודד, אני »Job bekenne, dass ich dem A eine bestimmte Summe schulde,« dann sind die Erben verpflichtet, die einbekannte Schuld zu zahlen, auch wenn ihnen der directe Auftrag dazu nicht orthcilt. wurde.28 8• s«. AI a c h t r ä g lieh e r E u n d e i n e r V e r m ä c 11 t n i s s 11 r k u n d e. Befindet sich eine Vermächtnissurkunde unter den Papieren des Verstorbenen oder neben ihm auf dem Todtenlager, so ist selbst, wenn das Zueignungsmittel des Mantelgriffs (ק:ין סוד״) mit. dem in §. 77. erwähnten יפוי כח das Vermächtniss bekräftigt hat. dasselbe gleichwohl ungültig, weil es möglich ist, dass der Verstorbene seinen Willen geändert hat und die Handlung nicht vollziehen wollte, und darum das Instrument bei sich gehalten hat. 20 Hat er dasselbe aber zum Besten eines der Bedachten einem. Andern, der gleichfalls in der Urkunde als Beschenkter erscheint, ־fi Sanhedvin 20;> u. a. O., Maim. Tuen Wenitan <•. fi §. 11 IV., 011. M. c. 81 §. 1. vovgl. §. 3. 21 Baba Bafclira J 75'׳, .Maim. Sechija UmaVana c. 8 §. 4, 011. M. c. 81 §. 2. *8 Baba llatliva das., R. Alfasi das.. Maim. ib. c. 0 §. 1), c. 10 §. 3,4, Oh. M. r. 252 .§ ״. 511 Baba Batliva ‘2831•, Maim. das. c. 1) §. 24, Oh, M. c. 250 §. 25.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.