Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 3 (1846)
- Issue
- 12 (Dezember 1846)
- Date
- 1846-12-01
- Page
- Seite 445 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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445 Die EffLer. Sie kaufen und verkaufen nichts untereinander, sondern es gibt Jeder Dem, der etwas bedarf, dasSeinige und erhält wieder von ihm das ihm Nöthige. Und auch ohne die Gegengabe ist ihnen die Annahme von wem sie wollen unverhindert. §. 5. Gegen Gott sind sie besonders fromm. Sie sprechen nichts Unheiliges (Profanes), ehe die Sonne aufgehet, sondern richten an dieselbe manche von den Vätern übergebene Gebete, gleichsam sie anstehend, daß sie anbreche. Hierauf werden sie von den Verwaltern Jeder zu der ihm geläufigen Beschäftigung entlassen. Nachdem sie bis zur fünften Stunde unablässig gearbeitet, kommen sie wieder an einem Ort zusammen, gegürtet mir leinenen Gürteln, und baden sich in kaltem Wasser. Nach dieser Reinigung gehen sie nach einem eigenen Hause, wohin einem Andersglaubenden zu. kommen nicht gestattet ist, und rein wie zu einem geweiheten Heiligthum gehen sie in das Speisezimmer. Nachdem sie sich ruhig niedergesetzt, legt der Bäcker der Ordnung nach die Brode vor, und der Koch reicht Jedem ein Gefäß mit einem Gerichte. Der Priester betet vor dem Mahle, und ist es widergesetzlich, die Speise vor dem Gebete zu kosten. Nach beendigtem Mahle betet er wieder, denn sie verehren beim Beginne und beim Schlüsse Gott, als den Geber der Nahrung. Hierauf legen sie die Kleider, als wären sie heilig, ab und gehen wieder bis zum Abend an ihre Arbeit. Zurückgekehrt essen sie das Abendbrod zusammen, zu dem die Fremden, die etwa eingetroffen, sich auch hinsetzen. Nie entweihet Geschrei'oder Lärm das Haus, sondern lassen sie das Gespräch nach der Ordnung unter sich herumgehen; und es scheint den Außenstehenden das Schweigen derer, die darinnen sind, wie ein schauerliches Geheimniß. Hiervon ist die ununterbrochene Nüchternheit die Ursache, und daß sie Speise und Trank sich nur bis zur Sättigung zumcssen. ' §. 6. Während es bei ihnen nichts gibt, was sie ohne Vorschrift der Verwalter-unternehmen, so sind folgende zwei (Dinge) ihnen anheimgegeben : Hül.feleistung und Barmherzigkeit.- ' Helfen den Würdigen, so sie es nöthig haben, stehet Jedem frei, und den Dürftigen Speise zu reichen. Gaben an die Verwandten sind ohne Bewilligung der Aufseher nicht erlaubt. Sie sind gerechte Haushälter des Zornes, Beherrscher der Aufwallung, Vertreter der Treue, Diener des Friedens, und alles Gesprochene ist bei ihnen fester als ein Eid; das Schwören wird von ihnen gemieden und halten sie cs schlimmer als einen Meineid, denn sie sagen, daß, wenn man ohne Gott (den Schwur bei Gott) Jemanden nicht glaubt, hierin schon eine Anklage gegen ihn liege. Sie verwenden erstaunlichen Fleiß auf die Schriften der Alten und wählen vorzüglich jene aus, die von dem, was der Seele und dem Körper nützlich ist, handeln. Daher