Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 3 (1846)
- Issue
- 11 (November 1846)
- Date
- 1846-11-01
- Page
- Seite 419 (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
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419 Die Construction der jüdischen Geschichte. gebung hat zum Ziel, das Rationalwoh ldes ganzenjüdischen Volkes, so wie das indivivuelle Wohl seiner Bekenner zu fördern. Diese eigenthümliche Legislation hat aber ihren Grund in einigen metaphysischen Voraussetzungen und in historisch enThatsach e n, die nicht,der Vergessenheit preisgegeben werden dürfen; sondern dem Sinne ihrer Bekenner immer gegenwärtig-bleiben müssen, wenn sie den beabsichtigten Einstuß auf die Gemüther haben sollen. Zum Behuse der ununterbrochenen Erinnerung an die ewigen Wahrheiten und geschichtlichen Begebenheiten hat-das Judenthum ein geeignetes, zweckdienliches Mittel: das Ceremonialgesetz, das in Handlungen besteht. Durch die mnemotechnische Darstellung, durch Handlungen wird einerseits die schriftliche Aufzeichnung und bildliche Darstellung dieser Wahrheiten, und Thatsachen umgangen, die über kurz und lang zu Bilderverehrung und Buchstabengötzendienst führen würde, andrerseits wird dadurch die Betrachtung und Forschung angeregt, wegen der obsectiven Gleichgültigkeit dieser Handlungen, die also nothwendig auf ein Anderes, Höheres hinausweisen. — Im Judenthum wurzeln Staat und Religion gemeinschaftlich oder sind vielmehr eins. -Der weltschaffende Gott ist zugleich Gesetzgeber und König der Nation: das Bürgerliche ist zugleich religiös und heilig, sowie das Religiöse auch Bürgerpflicht ist. — Der Bürgerdienst ist Gottesdienst. Ein Vergehn gegen das Religiöse'wird nicht von der Religion bestraft — die als ein Innerliches kein Strafrecht besitzt — sondern vomStaate geahndet. Mit Abstreifung des staatlichen Charakters hat dasJudenthum auch die bürgerlichen Befugnisse, Zucht, Bann, eingebüßt, aber das Religiöse hat so lange seine unveränderliche Geltung, bis dasselbe göttliche Wesen, das die Gesetze öffentlich anbefohlen, sie auch öffentlich wieder abbestellt. Das ungefähr ist das Schema der Mendelssohn'schen Auffassung des Judenthums, die allerdings in Hinsicht ihres geringen Umfangs inVerhältniß zu Saadias'System steht, das ebenfalls nur allgemeine Kategorien aufstellt; aber sie steht unendlich höher durch den historischen, nationalen Ausgangspunkt. Aber so bald konnte diese Richtung nicht iveiter geführt werden. Das Judenthum hatte sich erst zu erholen von der Treibjagd, die siebenzehn Jahrhunderte lang mit ihm bis zur Athemlostgkeit angestellt wurde; es war in dieser Zeit sich selbst unkenntlich geworden, die harten Schickfalsschläge hatten es theilweise verwildert. Sein Wesen war ausgetrocknet, eS mußten ihm erst Bildungssäfte zugeführt werden. Es fehlte ihm die Sprache, der lebendige Träger des Gedankens, die mußte ihm gelehrt werden; es fehlte ihm die Einsicht in Schriftdocumente seines Wesens, die Bibel mußte ihm gelehrt werden;