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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1846-11-01 · 11 (November 1846) · p. Seite 415

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
3 (1846)
Issue
11 (November 1846)
Date
1846-11-01
Page
Seite 415 (sequence 17)
Language
German
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415 Die Konstruktion der jüdische» Geschichte- Herten über Gott, semoNothwendigkeit, seine Einbeit, Allwissenheit, Allmacht, seinen absoluten Willen, seine Ewigkeit, dann die gewissenhafte Entfernung aller des Gottesbegriffes unwürdigen Vorstellungen von Gott — rwihB rnsn ■V'bnVi wma* nun um —. "Nächst diesem Hauptzweck kommen die Staatszwecke. Der Mensch als t/Mw noXmxbv, als issoa.■•«'To bedarf der socialm Ordnung zu seinem Fortbestands ohne welche er weder Kraft, noch Mittel, noch Lust, noch endlich Muße hatte, den höchsten Lebenszweck im Auge zu behalten. Die sittlichen Bestimmungen des Judenthums haben daher nur relativen Werth, weil ohne sie, als Basis der Eristenz, die Höhe der Intelligenz nicht erklommen werden kann. Nach diesen Principien und nach der Voraussetzung, daß die geschichtliche Aufgabe des Judeuthums gewesen sei, dem zur Zeit seiner Entstehung bereits in Blüthe stehenden Sabaismus — naxuniias« — mit seinen verderblichen, höchst unsittlichen Ansichten und Gebrauchen direct entgegenzutreten, konnte Maimuni für den größten Theil der sudenthümlichen Gesetzesbestimmungen eine verständige, zweckvolle Älterlage finden, er konnte sie dem Verstände einleuchtend machen. Mit systematischer Klarheit weiß Maimuni den ganzen Umfang der jüdischgesetzlichen Specialitaten in vierzehn Klassen zu gruppiren und für jede Klasse eine plausible Erklärung anzugeben. Seine Erklärungsweise der judenthümlichen Gesetze — mm “»aso — ist jedoch ohneeinheitlichen Charakter, und man kann sie nicht anders als im höchsten Grade rationalistisch nennen. Wenn eine seltsame Bestimmung oder Sperialitat sich nach keiner seiner Voraussetzungen recht erklären lassen will, so hat Maimuni einen bequemen Ausweg — sie wird wohl antisabäisch gewesen sein*). *) Es sei mit hier gelegentlich gestattet, einen Angriff zurückzuweise», den Hr. vr. Beer in dieser Zeitschrift (Maiheft 'S, 12v) auf meine Behauptung macht, daß Maimonides' Auffaffüngsweife der Öpfergesetze höchst oberflächlich sei, eine Behauptung, die ich hier ohne Scheu wiederhole, ohne jedoch km Geringsten der Größe Maimuni'S zu nahe treten und die hohe Verehrung für ihn schmälern zu wollen. Ich habe aufgestellt, daß „Maimuni das Heidenthum in seiner nackten Aeußerlichkeit, auf ganz äußerliche Weift gefaßt, das Judenthum ^eben auf ganz äußerliche Weise gegen dasselbe, besonders gegen den obscönen Cultus des HeideuthumS gestellt habe" und will den Beweis nicht schuldig bleiben. Aus dem Umstande, daß die Aegypter das Sternbild Widde verehrt, die Zabier die Dämonen unter der Gestalt von Böcken, andere Götzendiener, wie die Indier, Rinder zu schlachten sich gescheut haben, diese drei Thiergattungen also tm Heidenthume dem Genüsse verboten waren, erklärt Maimuni die Borschrift, daß gerade diese drei Gattungen vom Judenthum als Opferthiere empfohlen werden! (M. N. IH. 46.) Ebenso verfährt Maimuni mit dem Verbote, Sauerteig «nd Honig auf den Mar z« bringen, «nd mit noch

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