Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 3 (1846)
- Issue
- 10 (Oktober 1846)
- Date
- 1846-10-01
- Page
- Seite 393 (sequence 35)
- Language
- German
- Belongs to
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Allgemeine theologische Bibliographie. 393 und^ der lügnerisch-gewissenlose Interpret bemerkt hierzu: „der Ausdruck^ „sein Leben für Gott opfern" würde ins Russische übersetzt nichts Besonderes besagen, in der hebräischen Sprache schließt er aber etwas Verdächtiges in sich und würde den Sinn enthalten: wenn die Vollziehung irgend eines Gott wohlgefälligen Religionsgebrauchs von der Negierung bei Todesstrafe verboten ist, so wird die denselben vollziehende Person für ein Opfer zu Gottes Ehren angesehen." Als wenn nicht die Deutung hier offen läge: die eingcsperrte Jüdin sagt, sie muß viel leiden, und obschon sie, wenn sie ein falsches Gestandniß ablegen wollte, sich Manches erleichtern könnte, so wolle sie doch zu Gottes Verherrlichung leiden.— Derartige Interpretationen findet man noch mehrere. Weil einer der Gefangenen schreibt: „ihr Häupter unserer Brüder in Israel," eine gewöhnliche Titulatur für Vorsteher und -Richter in der Gemeinde, wird (S. 68) in einer Parenthese hinzugefügt, „das Wort „Häupter" zeigt demjenigen, welchem die nahe» Beziehungen der Hebräer zu einander nicht unbekannt find, deutlich, daß unter ihnen durch ganz Rußland oder einige Gouvernements gewisse hauptsächlich regierende Personen gewähltsein müssen , die in dieser wie in andern'Sachen wirken." Doch genug! — Hören wir nun auch Manches über das Gerichtsverfahren. Die Juden berufen sich, daß ein kaiserlicher Ukas verbiete, „solchen Anklagen wegen Gebrauchs von Christenblut Gehör zu geben" (S. 51) und es wird hierauf gar nicht eingegangen. 'Und nun einige Motive der Commiffaire für das Schuldig der Hebräer. „Als die ganze Stadt herbeiströmte, den Leichnam des Kuaben zu sehen, ging nicht ein Hebräer dahin! wahrend sonst bei dem allergewöhnlichsten Anlässe die Hebräer, ihrer gewöhnlichen Neugierde zufolge, sogleich nach dem Schauplatze des Ereignisses eilen" (S. 75). „Die angeschuldigten Hebräer, statt aller Rechtfertigung oder Vorlegung von Beweisen ihrer Unschuld, erklärten nur, daß dies aus einem oder dem andern Grunde nicht der Fall sein könne, daß ferner die Hebräer nicht schuldig sein könnten, weil sie des Blutes nicht bedürften, und daß es durch Constitutionen polnischer Könige (vgl. oben S. 219) so wie Allerhöchsten Befehl verboten sei, dieser Anschuldigung Glauben beizumeffen, daß Denunciantinnen unterwiesen, aufgehetzt worden ff. Diese Rechtfertigungsart zeigt klar, daß die Hebräer nur aus Furcht vor der Strafe nicht gestehen ff." (S. 81) Und diese Wunderbare Argumentationsweise tritt fast in alten Punkten hervor, auf solche klare Judicien stützt die eigends hierzu ernannte unparteiische (!) Commission ihr Urtheil. Wir führen noch ein geistreiches Motiv an. „Die Denunciantinnen sagen aus, daß, nachdem der Knabe umgebracht wurde, man sogleich ein aus der Eliaskirche geraubtes Meßtuch gelästert habe, dessen Entwendung durch die Commission ausgemittelt worden, und die Denunciantinnen konnten doch nicht den mindesten Grund haben, von der zur selben Zeit geschehenen Gotteslästerung auszusagen, wenn dies nicht wirklich der Fall gewesen" (S. 76). Da hatten unsere Criminalisten genug zu lernen; man glaubt den gegen die Juden und von diesen als Verleumderinnen und Böswilligen zurückgewiesenen Denunciantinnen, weil sie doch nicht den mindesten Grund haben können, dieses neue die Angeklagten inculpirende Factum auszusagen! Soll man mehr die Bornirtheit oder die Böswilligkeit der Richter anklagen? Es wird , nun weiter eine Unzahl von Mordthaten angeführt, die die Hebräer nach Aussage dieser Denunciantinnen nebst der Entweihung der Hostien begangen haben sollen und die man ebenfalls aus solchen Gründen für wahr zu halten sich veranlaßt siehet (S. 77). Eine Anmerkung daselbst besagt, „daß im Verlaufe der Untersuchung dieTerent- Frankel, Zeitschrift Ul. ' 30