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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1846-10-01 · 10 (Oktober 1846) · p. Seite 394

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
3 (1846)
Issue
10 (Oktober 1846)
Date
1846-10-01
Page
Seite 394 (sequence 36)
Language
German
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394 Allgemeine theologische Bibliographie. jewa und Makfimowa noch den Raub eiues geweihten Meßtuchs rmd dessen Blasphemrrung dennncirten. ES konnte der ThatbeAand nicht einmal in so weit eruirt werden, daß die angebliche Ermordung der Personen, so wie die Entwendung des Meßtuchs aus der Kirche constatirt worden Ware." Und die weisen Richter führen diese Thatsachen als Motiv des VerdammuugsurtheilS an!-- Der Geyeralgouverneur, Fürst Chowanski, begibt sich nun am 24. Seht. 1829 nach Welisch und versucht durch persönliches Zureden die Angeklagten zum Geständnisse ihres Verbrechens zu bewegen; die Juden verbleiben hartnäckig bei ihrer Aussage. Chowanski, der bie durch die Commission sich ergebenen Beweise richtig findet, stellt noch dem allerhöchsten Ermessen anheim, daß ähnliche Gewaltchaten zu allen Zeiten und in allen Ländern, wo nur die Hebräer, diese Feinde der Christenheit, sich eindräugten, vorgekommeu sind: und führt hierfür Vorfälle von vor 200 Jahren bis auf neuere Zeit an. Also Richter und Denunciant in einer Person; und welch einen Judenfeind erblickt man in diesem Generalgouverneur,'der angibt, daß er im Besitze von Beweisen sei, daß die Juden nach Anweisung ihrer Schriftgelehrten falsche Aussagen machen und gerichtliche Eide brechen können! Merkwürdig genug ist jedoch, daß fast^ alle von Chowanski aus neuerer Zeit angeführten Falle mit Bestrafung der Ankläger endigten und die Juden vom Verdacht losgesprochen wurden. — Dex Senat, an den die Sache gelangte,, war in seiner Ansicht verschieden. Zwei Mitglieder halten die Juden für schuldig, so wie sie auch die Thatsache außer Zweifel gesetzt sehen, daß eine jüdische Secte eristire, die durch einen falschen Religionsunterricht veranlaßt wird, sich Christenblut zu verschaffen zur Erfüllung jener aus Bosheit und Aberglauben .hervorgehenden Vorschriften. Wegen Vertilgung dieser Secte und Ausrottung der abergläubischen Vorurtheile sollen Vorstellungen an die betreffenden Behörden gemacht werden*) — Ein Mitglied will die Juden als durch Fanatismus irregeleitet nur zur Deportation nach Sibirien verdammt wissen; doch will auch er für die Zukunft Vorbeugen und so len, wenn in einer Stadt oder einem Dorfe Kinder abhanden kommen oder umgebracht werden, alle Juden solidarisch verantwortlich sein. Ein Mitglied endlich hält zwar dafür, daß solche Verbrechen unter den Juden Vorkommen; meint aber, daß im vorliegenden Falle ein genügender Beweis gegen die Angeklagten sich nicht ergeben, und find sie mit der Lossprechung von der Instanz unter starkem Verdacht und strenger Beaufsichtigung ihres Verhaltens Seitens der Polizei zu belassen. — Da ein einstimmiges Urtheil nicht zu erlangen war, so wurde die Sache der höchsten richter, lichen Instanz, dem Reichsrath überwiesen, und dieser entschied, St. Petersburg 19. Januar 1835: „Daß die Aussagen der Denunciantinnen Terentjewa, Maksimowa und Kosloffska, da dieselben zahlreiche Widersprüche und unvereinbare Umstande ohne alle positiven Beweisgründe und unbezweifelte Nachweise enthalten, nicht als gerichtlicher Beweis zur Anschuldigung der Hebräer wegen der ihnen zugeschriebeneu gewichtigen Verbrechen dienen können, und aus diesen Gründen entscheidet derselbe für Recht: die unter Gericht befindlichen Hebräer wegen der Ermordung des Soldatensohnes Jemeljanows und anderer ähnlichen Sachen, die in der Welisch'schen Untersuchung mit inbegriffen find, so wie wegen Schmähung des christlichen Mysteriums angeklagt, als positiv nicht überführt, von weiterer gerichtlicher Verfolgung frei zu belassen." So kam denn *) Hier werden nicht alle Juden," sondern nur eine Secte beschuldigt. Es scheint, daß man hier die sog. Chasfldim im Auge hatte.

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