Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 3 (1846)
- Issue
- 10 (Oktober 1846)
- Date
- 1846-10-01
- Page
- Seite 388 (sequence 30)
- Language
- German
- Belongs to
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388 Tagetzbegebettheiten. Tagesbegebenheiten. Es ist Von Selten der österreichischen SLaatsregierung ein großer Schritt für die Verbefferuüg der bürgerlichen Lage der Zuden in Böhmen gethan worden, da (wie das letzte Heft mittheilte) die Judensteuer aufgehoben wird. Es liegt nun an dem Adel Böhmens, daß'auch er für die Aufhebung des alten Druckes mitwirke und das vom Throne ausgegangene Beispiel zum Vorbild nehme. Die auf dem Platten Lande in Böhmen wohnenden Juden sind Schutzjuden. Dieses Verhältnis schreibt sich noch aus jener Zeit her, wo die Juden Kammerknechte waren/ und die Barone und Ritter Juden als Kammergut, als Sachen, über die sie nach Belieben schalteten, erhielten. Aus der deutschen Geschichte ist zur Genüge bekannt, wie der Kaiser treue Dienste belohnte, indem er erlaubte, so und so viel Juden zu halten, und welcher Gewinn damit verbunden war. In Böhmen haben sich noch bedeutende Ueberreste dieses Mißbrauches erhalten. Diele Herrschaften (adelige Güter, auch Benennung-für Güterbesitzer) haben eine Anzahl jüdischer Familien zugeschrieben (in Böhmen Nummern genannt). Diese Familien zahlen jährlich eine gewisse Summe als Schutzgeld und daher die Benennung Schutzjuden. Darf nun die einer Herrschaft zugehörende Zahk der jüdischen Nummern nicht überschritten werden, so kann jedoch die. Hexrschaft, wenn diese Zahl durch Absterben oder sonstige Umstände, nicht voll ist, fremde jüdische Familien mit den noch mangelnden Nummern beleh-, neu und sie zu ihren Schutzjuden machen. Dieser Schutz wird vorzüglich bei Verheirachungen^angesucht, da kein böhmischer Jude heirathen darf, wenn er nicht eine Nummer besitzt. (Dieses gilt auch von Prag; nur daß dort die Nummern nicht dem Adel angehören, aber auch nicht der Stadt/sondern es besitzt die Gemeinde selbst' ihre Anzahl Nummern, die sich auf 1100—1200 belaufen sollen. Bemerkt muß jedoch Werdens daß die Familiennummer für Vater und Sohn zugleich gilt, also eigentlich zwei Familien umfaßt; eine Vergünstigung, deren Mähren sich nicht zu erfreuen hat, da dort je ein Hausvater eine Familie bildet.) Will eine Herrschaft eine Nummer aufgeben und eine andere Herrschaft sie annehmen, so findet mit Bewilligung der Landesregierung eine Translocation statt; und wird dieser eine Nummer zu-, jener die Nummer abgeschrieben. Diefts pstegt zuweilen auf Betrieb der Schutzjuden selbst zu geschehen, in so fern der neue Wohnort bessere Aussicht auf Geschäft- und Gewerbeverkehr darbietet; mitunter, wenn auch zur Ehre des böhmischen Adels nur selten, auf Veranlassung einer judenfeindlichen Herrschaft, die die Juden von ihren Gütern entfernen wist. Doch findet ein Zwang nicht statt, und kann keine Herrschaft einen in ihrem Schutze stehenden Juden wider seinen Willen zum Aufgeben des Schutzes veranlassen; hingegen ist es ihr anheimgestellt, erledigte Nummern nicht wieder zu