Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 3 (1846)
- Issue
- 9 (September 1846)
- Date
- 1846-09-01
- Page
- Seite 351 (sequence 33)
- Language
- German
- Belongs to
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Zur Wissenschaft des Judenthums. 351 streng genommen nicht hierher gehört, und endlich die rma (P»3). ~ ‘ ' Die zeitgenössischen Weisen des Akabja b. Mahallel/ des-standhaften Opponenten, der sich aus Wahrheitsliebe dem Bann ausgesetzt hat, haben auch eine rrrta statuirt: — hömö tfra tob b*Db tro wa n^n totorta -,2 -piauÄ ■ a^aafrt (nw 7, 5). Das Collegium der letzten 80 Jahre vor der Zerstörung des Tempels — rottrtMiattn i'b — haben mit einigen Modifikationen eine alte Bestimmung ,eingefcharst: tmxm to rmna i-iw nr*an bnn xbw n^blb'f *to (NbÄ 16). Nach dem Untergang des Staates, als R. Jh aanan b. Sakkai die Erlaubnis von-Titus erhielt, das Synhedrium nach Jabneh zu verlegen, finden wir ihn beschäftigt, neue Bestimmungen zur Erhaltung der Lehre zu treffen. Außer den bereits oben angeführten 9 rwpy citirt der Verfasser einen Ausspruch R. Gamaliels II. (Nv2 'nsab» to) 4'b affrt »btt *prrp S nt* 5 (W13 8,3.) Ferner die Trauergesetze in Folge der untergegangenen Nationalität: öiablSb öiw toi awn nno* to ibt* owfiö» btt (naiv 49) die der Berf. mit Recht denselben Autoritäten beilegte In diese Zeit fallen auch die Bestimmungen über die Trauereriuneruugen bei der Mahlzeit, bei der Hochzeit, beim Bau, bei dem weiblichen Putz (b'b 60) und endlich die den Trauertag btfb 'ö betreffenden. Nabban Gamaliel, der Jabnite, und sein Collegium haben die Samaritaner in Betreff des Schlachtritual den Heiden gleichgestellt. Cptoi 5, 6.) So stellt es der Verf. apodiktisch hin. Allein da die durchgängige Ausschließung der Chutaer erst durch R. Meir hervorgerufen wurde, so kann diese Bestimmung nicht in die Zeit R. Gamaliels gehören, was schon Taffaphot aus andern Rücksichten gefühlt haben (zur Stelle auf ba^bau 'S). Alle Schwierigkeiten aber sind gehoben, wenn anstatt bfi^baä fbb emendirt wird bartaä p -jisvtt S. N. Simon b. Gamaliel II., zeitgenössischer Nüßi des R. Merr konnte, auf Antrag des Letztern die Samaritaner in Bezug auf Schlachten und Wein für Heiden erklärt haben. Von R. Jehuda Ha-Nüßi rührt die Promotion der Schüler her, die ohne Erlaubniß der Lehrer — nittb — keine Entscheidung über Ritualien abgeben dürften (•p'nirtto 5. TöbttW I ). Im neunten Abschnitte geht der Verf. die Bestimmungen durch, deren Entstehungszeit unbekannt ist, und es ist Schade, daß der Verf. sie xele-mele zusammengewürfelt hat, wie sie in der Reihefolge der Mischnah auftreten, ohne sie nach einem Principe zu clasfificiren. Wiewohl hiermit keinesweges die Quantität der Bestimmungen erschöpft ist, und sich auch Manches gegen Einzelnes einweuden ließe: so wollen wir das Verdienst des Verf. keinesweges mäkelhast schmälern, sondern ihm freudig den Kranz der Gelehrsamkeit reichen. Im 10. und 11. Abschnitte führt der Verf. in chronologischer Ordnung die positiven Anordnungen —- N12PN — auf, die wir hier mit Anmerkung einiger erheblichen Unrichtigkeiten wiedergeben. Moscheh hat die 7 Hochzeit- und Trauertage angeordnet: -^pnn rtttai (nibiro .‘»abttw ad- I.) bb«n snsbtti nnmi wv n^btt; ferner die erste Dorologie im Tischgebete eingeführt: -^n nvbb b»btt^b “pprn Ntta (rfibbb 48 b.), dann die Beschäftigung mit der Materie des jedesmaligen Festes