Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 3 (1846)
- Issue
- 8 (August 1846)
- Date
- 1846-08-01
- Page
- Seite 311 (sequence 33)
- Language
- German
- Belongs to
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Zur Wissenschaft des Judenthums. 311 Von Esra findet sich nur eine einzige verbietende Bestimmung — — Ibap WSto ürb 1N^ ailü tr-lü», was aber eigentlich nur als n$XQ ftx"lft gelten kann. . - Eben so verhalt es sich mit der Anordnung Nehmias' in Betreff des Viaiü (raui 123 b.), die ebenfalls nur NVA ft^in war, wie ft"ft (p^2 84. b. cmt *un -*ws) sehr richtig aufstellt, ann »i« tm aöi, und demgemäß nicht gleichen Ranges mit den für permanent getroffenen Bestimmungen ist. Demnach ist. auch die Behauptung des Verf. zu berichtigen (fol. II. d ), daß VrcAa $u den Bestimmungen gehört, die von einem spatern ^'2 wieder aufgehoben wurden, da die Bestimmung von von vorne herein nur NV2) ft&n-n gewesen ist. — Nehemias hat auch Kaufund Verkauf am Sabbat verboten, nach Nehem. 13, 16. Von den letzten nacherilischen Propheten rühren auch manche verbietende Bestimmungen her; das Genußverbot des Brotes von Samaritanern (nach aWiröft, ‘ipia 38), ferner Proselyten von Tarumdaern anzunehmen nach 16. (ich weiß nicht welchen Koder oder welche Jncunabel der Verf. hierzu benutzt haben mochte, denn Ln unserer Ausgabe lautet, die Stelle tmwrrn pi p 0^ ebenso^ (rvram ^m^ad.l.)*)-- endlich auch tftp*m NX212 nach tftnös (17 a.). Mit den Mannermder großen Versammlung nimmt di? Quantität der Verordnungen zu, und hier gelangen wir erst auf einen sichern historischen Boden. Der Verf. hat wohl darin Recht, daß er behauptet, daß die Liebe zum Judenthum und die Hingabe für dasselbe in den drangvollen, bluttriefenden Zeiten lediglich den Einscharfungen, den Umzäunungen und Präventivmaßnahmen zugeschrieben werden müsse, daß durch diese das jüdische Leben einen durch und durch religiösen Charakter angenommen habe, fehlt aber in der Behauptung, daß nur durch Mangel an derartigen Institutionen in der vorerilischen Zeit die Vergessenheit des Gesetzes während des Erils so sehr um sich greifen konnte. Nein, im babylonischen Eril war die Thora keineswegs vergessen worden, sie war im Volke gar nicht vorhanden gewesen, sie war nicht miterilirt, sie war während des ersten Staatelebens noch nicht Gemeingut der Nation geworden. Die Verallgemeinerung des Judenthums, die herzliche Theilnahme dafür, datirt sich eben erst von Esra und der ftVttÄft ftöM heb; diese haben die Thora zuerst so zu sagen populär gemacht, sie haben ihre Idealität mit dem concreten Leben auf eine durchgreifende Weise vermittelt. Von diesem Gesichtspunkte aus betrachtet, haben die sogenannten rabbinischen Verordnungen einen hohen, einen unbestimmbaren Werth, sie waren von unendlicher geschichtlicher Wichtigkeit; allein dieses berechtigt noch nicht, sie als absolut zu stempeln und solchergestalt das Mittel zum Zwecke umzukehren, oder gar für diese Mittel wieder neue Mittel zu schaffen. — Doch wir kehren von dieser Dkgresston zum Referiren zurück. Die Reihe der nacherilischen Autoritäten eröffnet Iohann-Hyrkan, der (nach ftvlv 48 und rxftSdlft 13) die lärmende Schmiedearbeit an zftn gestört, und die Bestimmung des 'mn angeordnet hat. Die letzte Bestimmung aber ist nicht eine negative rmx sondern eine positive tupft, denn nicht die Mißcreditirung der y-itfft betraf seine Anordnung, wie der Verf. *) Unsere Ausgabe des babyl. Tal. haben Jebamot 1. 1. und Nidda 56, 21 ‘vrcm F.