Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1846-08-01 · 8 (August 1846) · p. Seite 308

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
3 (1846)
Issue
8 (August 1846)
Date
1846-08-01
Page
Seite 308 (sequence 30)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2744856-2744883-2744892--1265-2746235
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

308 Zur Wissenschaft des Judenthums. rb xi2) Kim; desgleichen für X12V xip b nei rwn Pta? wana »"xwi XlDX VlX xa^xa 2"xai Xll. Etwa an 10 Stellen des Talmuds wird die gesunde Logik der Schrift gleichgestellt unter der Formel: X2^x risa^X xip X2*ix tW2"X Xiab. — Die zweite Art umfaßt gesetzliche Herleitungen aus Propheten und Hagiographen (nbap "121), die zuweilen pentateuchischen Derivatkonen gleichgestellt werden, unter der Einführungsformel nun P"12X. So z. B. 12X22) N11NN p-psth'- np"12^ p22 nta'änömn tp^in 17), das indessen nicht strenger zu nehmen sein dürfte, als das bekannte: pö2 niinn p pn! p32 N11NN p ,12)2! So weit behandelt der Verfasser die Gesetzesbestimmungen, welche die volle Geltung der biblischen theilen; in den folgenden Kapiteln stellt sich derselbe die Aufgabe, die sogenannten rabbinischen Zusatze pan, die dem biblischen und für biblischen gültigen Gesetze als Umzäunung und Förderung dienen sollen, zu gruppiren und chronologisch zu ordnen. Es ist von gar nicht geringer Wichtigkeit, einen vollständigen Ueberblick übex die Bestimmungen und Anordnungen der Träger geistlicher Autorität zu besitzen. Ein solcher Ueberblick hat nicht nur an sich für die religiöse PrariS seinen hohen Werth, sondern documentirt auf eine anschauliche Weise die innere Bewegung des Judenthums, wie es sich bald nach der einen, bald nach der andern Seite abschließt und wieder öffnet. Wir gewahren in diesen Umzäunungen und Anordnungen die raschen Pulsschlage der jüdischen Geschichte, sie geben am " besten die Symptome für die, Krankhaftigkeit oder Gesundheit seines Zeitraums an. Die jüdische Historiographie hat an dieser Materie die sichersten Anhaltspunkte für die treffende Charakterisirung einer Geschichtsepoche, und es wäre zu wünschen, daß man für sammtliche rabbinische Bestimmungen mit Sicherheit die Entstehungszeit ermitteln könnte. Schade, daß der Verfasser die interessante Einheit dieser rabbinischen Gesetze durch seine Eintheilung zerrissen und solchergestalt das Bild, das sie von je einer Zeit veranschaulichen, verwischt hat. Der Verf. beobachtet nämlich hierbei die üblichen Eintheilungen der rabbinischen Verordnungen in Umzäunungen N111Ä, tM"b und in Anordnungen ni2pn, jene sind prohibitiver, negativer Natur, diese haben einen activen, positiven Charakter. Der Verf. nimmt die Voraussetzung ohne Weiteres an, daß dieser Unterschied schon vom Talmud statuirt ist, daß bereits der Talmud diese beiden Gattungen kennt und sie streng von einander scheidet, für jede Gattung nämlich einen angemessenen Ausdruck wählend. Allein die Citate lassen sich Haufen, durch welche bewiesen werden kann, daß der Talmud die beiden Gattungen keine^weges unterscheidet, sondern beiderlei Benennungen promiseue gebraucht. Wir werden spater Gelegenheit haben, solche Stellen in Fülle zu citiren. Hier am Eingänge mögen zwei Beispiele genügen, daß negative Bestimmungen, also niilä, auch rvüpr, genannt werden. Von R. Jochanan b. Sakai wird erzählt, daß er neun Nlpn ein geführt habe, darunter sind zwei, die.wir niiiL nennen: nnx in pni irrtiaba ntosb px2)i trenan px iVö spi <21"> XN->2)1 (ri'i 30. 31.) ^xat p pi ppriri) rvepn 2)2)N2 . 1TDX. —‘ Vergl. ferner (na2) 15b.) -fix nxaib iin X2)ixa ^naxi '*i *x xi-i§ 12x1 — naunn px psii2) pipsn 'i ^5? pni (aiasi tPprti X2)ixa Plp"Sb. Dieser Jrrthum des Verf. ist keinesweges formal und unerheblich, sondern er verleitete ihn in die Fehler der tawirix zu verfallen, die die Ausdrücke ,i2pn in* streng und gewaltsam urgirend, dem Talmud Bestimmungen auspreffen und sie gewissen Autoritäten zuschreiben, an die sie un-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.