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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1846-08-01 · 8 (August 1846) · p. Seite 305

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
3 (1846)
Issue
8 (August 1846)
Date
1846-08-01
Page
Seite 305 (sequence 27)
Language
German
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Allgemeine theologische Bibliographie. 305 das römische Recht häufig verglichen und nachgewkosen (wie es auch die Einleitung behauptet) daß das talm. Recht dürchgehends andere Normen hat. —Die Untersuchung bringt zuerst die Gesetze der preußischen Eriminalordnung irnd der preuß. allg. Gerichtsordnung über Zeugnisse der Juden. Hierauf wird eine geschichtliche Entwickelung dieses Gesetzzweiges geknüpft; und wird das ältere römische Recht, das röm. Recht seit Justinian, das kanonische Recht, dieCapitularien, das sächsische Weichbild- Sachsenspiegel, Schwabenspiegel, die Reichskammergerichtsordnung u. f. w. angeführt und besprochen. Bon hier aus wird auf die preußische Gesetzgebung hinfichtlich des Zeugnisses der Juden zurückgekehrt, und nachgewiesen, wie hier vielfach geirrt wurde. Grundlage dieser Gesetze. Mendelssohn's Gutachten uyd merkwürdiger Jrrthum desselben. Zum Schluffe werden die österreichischen, baierischen, sächsischen, hannoverschen Gesetze-über Zeugniß der Juden besprochen. — Ein kurzer Abriß des Criminalrechts des Maleki, eines der Stifter der vier Hauptschulen der Sunna, bildet den zweiten Anhang. Dieses Recht wird auf der ganzen Küste Nordafrika's geübt und wurde erst vor vier Jahren durch einen französischen Gelehrten bekannt gemacht. Auch dieses Recht liefert manchen interessanten Vergleich mit mehreren im Werke vorkommenden Normen. — Ein kurzes Register gibt die vorzüglichsten im Werke besprochenen Materien an. Frankel. Davids-Harfe, die Psalmen, dichterisch gereimt und dem biblischen Grundierte getreu, für Kirche, Schule und Haus. Von Ernst Müller, Obermädchenlehrer. Saalfeld, im Berlage des Verfassers. 1844. Es ist allerdings sehr erfreulich, daß die Psalmen — dieses Buch des Lebens, das sowohl durch dichterische Schönheit als durch Fülle religiöser Ideen und Reichthum an Beziehungen auf die. mannichfachsten Lebensverhaltniffe vor andern Büchern der heil. Schrift sich zum Volksbuche eignet, und in Jedermanns Herzen und Munde leben sollte — in unserer Zeit sich so vielfacher und geschickter Pflege erfreuen, und mit Vergnügen sehen wir auch im vorliegenden Buche ein Zeugniß davon, um so mehr, da der Herr Verf. durch sein Werk seine Befähigung dazu hinlänglich gezeigt hat. Dennoch müssen wir gestehen, daß unseres Bedünkens eine gereimte Uebersetzung, wenn nicht außerordentliches Talent alle Schwierigkeiten, die nicht nur in dem Reime selbst, sondern in dem Gegensätze des hebr. freier sich bewegenden Parallelismus mit dem monotonen modernen Reime liegen, völlig zu überwinden weiß, dem Schwünge und der Lebendigkeit des Originals nicht unbedeutender Eintrag geschehen muß. Wir glauben daher, daß eine Uebersetzung der Psalmen schlechterdings reimlos sein und innerhalb jedes Psalmes das Metrum je nach dem Inhalte wechseln müsse, wenn das Original ungeschwächt wiedergegeben werden soll; wahrend eine freie Bearbeitung der Psalmen wohl den Reim und ein bestimmtes Metrum zuläßt, wie z. B. Horwitz in seinen „Lebenssymptomen" uns eine vortreffliche Bearbeitung des 104. Psalms in Reim gegeben hat. Eine gereimte Uebersetzung läuft auch außerdem Gefahr, sich Härten erlauben zu müssen, ja bisweilen zweideutig zu werden, und es gehört eine seltene Ausdauer des poetischen Schwunges dazu, wenn sie nicht hier und da trivial werden soll. Diese unsere Ansicht haben wir

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