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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1846-07-01 · 7 (Juli 1846) · p. Seite 247

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
3 (1846)
Issue
7 (Juli 1846)
Date
1846-07-01
Page
Seite 247 (sequence 9)
Language
German
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247 Zur Geschichte der Juden in Polen. und seinem Gefolge, obschon sie auch diese Art Gewinn nicht zurückweisen; sie besitzen Grundstücke, beschäftigen sich mit dem Handel und verlegen sich selbst auf das Studium der Wissenschaften, vorzügliche auf die Medicin und die Astrologie, sie haben fast durchaus den Eingangszoll und den Zoll vom Durchgang der Maaren in Pacht (ils'ont presque partout eu la commission de lerer le droit des entreeset du transport des marchandises). Sie können über ein beträchtliches Vermögen gebieten, uild sind sie nicht nur in dem Range ansehnlicher Leute, sondern sie stehen noch zuweilen über diesen. Auch haben sie kein Zeichen das sie von den Christen unterscheide *); es ist ihnen sogar erlaubt ein Schwert zu tragen und bewaffnet zu gehen. Mit einem Worte, sie genießen die Rechte anderer Bürger *). " Wir bemerken hierbei, daß Commandoni von den Juden der mittäglichen Provinzen (Polens) spricht; dort war er gereist, und er macht den Polen Vorwürfe , daß sie derartige Freiheiten den Juden gewähren. Die religiösen Verfolgungen sind in Polen durch fremden Einfluß eingeführt worden. Commandoni ertheilt besonderes Lob den Juden in der Ukraine; er sagt, daß er seine Briefe Juden anvertrauete und daß einer von ihnen, welcher Doctor war (sicherlich Simon aus Günzburg) Zutritt beim Könige hatte. Man findet trotz der Censur Spuren jüdischer Literatur in Pole». Es scheint, daß die Censoren nicht wußten was sie lasen **); denn es eristiren von ihnen approbirte Bücher, in denen die Juden sich über die christlichen Ceremonien lustig machen. Wir führen hier daö Werk „Jad Chasaka" von Aaro n aus Kaczimierz an, dessen Veröffentlichung von dem erzbischöflichen Konsistorium zu Gniezne (Gnesen) im 1.1557 gestattet wurde. Es fehlt aber auch nicht an boshaften Schriften von Seiten der Christen. Czacki berichtet, daß Przeclas Mojacki 1598 und Mierzynski 1618, was nur fanatischer Haß dem religiösen Eifer eingeben kann, veröffentlichten. Der Eine von ihnen beschuldigte die Juden der Zauberei ***). Zu Krakau erschien im Jahre 1648 ein *) Also doch noch Anderes wie das deutsche Recht, das den Inden ein Abzeichen zn tragen gebot und ihn ans die schmählichste Weise erniedrigte. Auch waren nicht die Juden „Kammerknechte", „Leibeigene des Monarchen", mit denen er wie in Deutschland nach Belieben schaltete. 1) Vis du Cardinal Commandoni, par Gratien, traduit par Flechier. Paris 1614. p. 190. **) Der Vers, springt sehr häufig von einem Gegenstände zum andern über; auch ist seine Schreibart, wie er selbst in der Vorrede gestehet und als Fremder um Nachficht bittet, häufig sehr schwerfällig. ***) Auch in Deutschland gar nichts Seltenes!

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