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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1846-07-01 · 7 (Juli 1846) · p. Seite 243

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
3 (1846)
Issue
7 (Juli 1846)
Date
1846-07-01
Page
Seite 243 (sequence 5)
Language
German
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243 Zur Geschichte der Juden in Polen. während man ihren Handel beschränkte und den Christen verbot bei den Juden zu dienen und zu arbeiten. Dieser Monarch befahl auch den Juden Lithauens ihren eigenen religiösen Vorständen zu gehorchen; er verbot ihnen goldene Ketten, sowie reiche Metalle oder Edelsteine an ihren Gürteln und Waffen zu tragen; auch dursten ihre Frauen sich nicht etwa nach ihren Glücksumständen und ihrem Gefallen kleiden, sondern man erlaubte ihnen bloß Ringe mit der Inschrift: Jerusalem oder Sabbation*). Diese letztere Erlaubniß, Ringe zu tragen, war dem Geiste der polnischen Christen dieser Zeit, ein Gegenstand von nicht geringer Wichtigkeit. Die Debatten hierüber dauerten lange; endlich gestattete der König, daß sie Ringe mit dem Namen Jerusalem tragen durften, welches den Zorn Gottes und die Bestrafung der Sünde der Juden in Erinnerung bringen sollte '). Doch auch der schwache Schutz, welchen die Juden unter der Herrschaft der Könige aus dem Jagellonischen Stamme genossen, verschwand fast ganz unter den Wahlkönigen. Der Adel, der durchaus nur Zügellosigkeit und Anarchie wollte, drang den Königen Concessionen ab, entzog sich jedem Beitrage für die Bedürfnisse des Staates und walzte die ganze Last auf die Städte und die Leibeigenen. Die Bauern, die Bürger und vorzüglich die Juden hatten zu leiden und mußten sich von. Allem entblößen, denn man betrachtete sie nicht einmal wie Geschöpfe Gottes. Es ist traurig anzuführen, daß mit der Ankunft Heinrichs von Valois die religiösen Verfolgungen der Juden sich verdoppelten. Dieser König, der in Frankreich eine so traurige Rolle in der Bartholomäusnacht spielte, mußte zwar, indem er den polnischen Thron bestieg, schwören, daß er allen Confesstonen des Reiches Duldung werde angedeihen lassen; dieses war nämlich ein Hauptpunkt bei seiner Thronbesteigung; allein wenn auch die Republik nach dem Tode des letzten Jagellonen die Gewissensfreiheit decretirte, so wollte Heinrich sie nicht unterschreiben und gab nur mit Widerwillen dem Verlangen der polnischen Nation nach. Und so geschah es denn', daß man unter seiner ihnen — wie oben — eingeräumten Strafen wurde, wie die Response» (n"lw) der polnischen Gelehrten beweisen nicht Gebrauch gemacht, und trat man ans dem Boden des talm. Gesetzes nicht heraus, es sei den» bei außerordentliche» Gelegenheiten, wo aber nicht das Gesetz, sondern die dringenden Zeitumstande und um sittlichen und religiösen Verfall vorzubeugen, entschieden. Vgl. hierüber ausführlich Sxnhedrin 46. und Respons. des R. Salon), ben Aderet. Ascher. J. ben Scheschet. — Ueberderartige Vorfallenheiten in Polen vgl. R. Meir aus Lublin respons. 138. zu Ende. *) Soll vielleicht bedeuten 1) Alois. Navarinus Electa sacra p. 442. . 19*

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