Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 3 (1846)
- Issue
- 5 (Mai 1846)
- Date
- 1846-05-01
- Page
- Seite 187 (sequence 29)
- Language
- German
- Belongs to
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Z ur Wissensch aft des JndmHumS. 18t «et Worte Verzicht mtb da diese mit derMischna in Keim und der Toaefta daselbst nicht zu vereinigen ist, zu einer anderen Erklärung ihre Zuflucht nimmt, welche bei der bekannten Entfernung, worin man stch von MeuKrmrenden hielt (deren Blut sogar-von de». Alten als instcirend angesehen wurde) , nicht einmal als „gesucht" erscheint. Ebendas, in Bezug auf die Worte der Mischua (ib.): „Wenn sie (die Sota) ein Verdienst (rvtot) hat, so kann es sein, daß die Strafe aufgeschobeu wird -<N^-ln)",.bemerkt Hr. G. „die b. Gern, will dieß engherzig ans das einzige Verdienst einschrauken , wenn ste dem Manne oder Sohne-das Studium des Gesetzes erleichtert habe, mährend ein jedes andere verdienstliche Werk eine solche Kraft nicht habe!" — y Die Gemara (21a.) bespricht aber hier nicht die einzelnen guten Werke, um ihre größere oder geringere Verdienstlichkeit abznmesseu, sondern Heilt im Allgemeinen die menschlichen Verdienste in folgende zwei Kategorien^ 1) trat das Studium und die Beobachtung des göttlichen Gesetzes, 2) r.ian die Ausübung einzelner gottgefälliger Handlungen. Nur rrsteres vermag auf die Bestrafung eines schweren Verbrechens für das Leben hindurch mildernde Kraft zu üben, well die immerwahrende Beschäftigung mit dem göttlichen Gesetze von einem sündhaften Wandel abhält, mithin die Wahrscheinlichkeit gewährt, baß die begangene Sünde nicht Folge eines Princips, sondern nur augenblicklicher Uebereilung war. EinzMne, noch so gute Handlungen find aber nicht im Stande, die Schwere eines Verbrechens, wie z. B. des Ehebruchs, zu degraviren. — Da.nun Frauen zum Gesetzesstudium nicht verpflichte find, dieses Verdienst daher bei ihnen nicht in Anwendung kommen kann, so substitnirt die Gemara (in ihrer aphoristischen Weise ausgedrückt) dafür bei den Frauen „eine ihren Kindern gewährt habende sorgfältige gottesfürchtige Erziehung nud stete genaue Beobachtung der häuslichen Pflichten gegen den Gattes so daß Letzterer nicht behindert werde, dem göttlichen Gesetze obzuliegen", als dasjenige Verdienst, welches allein im Stande-ist, die Strafe wegen einer späteren Untreue zu mildern, da dieß im Ganzen von einem pflichtgemäßen Wandel spricht und präsumiren läßt, daß das Verbrechen nur Werk augenblicklicher Verführung war, während hingegen einem Weibewelches die Treue gegen den Gatte» brach, einzelne noch' so gute Handlungen nicht als Verdienst anzurechnen find, wenn das frühere Leben im Allgemeinen nicht dafür spricht. — Wo ist -nun hier Engherzigkeit?— ' Ebendas.„Was diese Worte Ben Asai's („„daß das weibliche Geschlecht im Gesetze z» unterrichten sei, damit — wenn die der Unkeuschheit bezüchtigte Frau von dem-Wasser trinkt — ste wisse, daß Verdienst ihr einen Aufschub gewährt habe"") heißen sollen, darüber schweigen die Gem. und die Erklärer." Wein sämmtliche Erklärer schweigen nicht darüber und namentlich gibt David Chajirn Corinaldi im.*m die von Hrn. vr. G. (S. 37 3. 1) nur als „vielleicht" hingestellte Erklärung, welche übrigens ganz aus dem natürlichen Sinne der Mischua fließt, so daß eine andere sich wohl gar nM denken ließ.— ' S. 37: 'iv"l miri nra Hxhäri „Eine Aeußerung, die mit der ganzen tiefen Stellung, welche das weibliche Geschlecht' rm talmudischeu Iudenchume eiunimmt, zusammenhaygt." — Hier hätte es wohl besser heißen können „nach der morgenlaudische» Betrachtungsweise", welchen Ausdruck ich den eigene« Worten des Verfassers (Wff. Zeitschrift f. jüd. Theol. 3. Bd. S. 4) entnehme, denn im talmud. Jndenchnme war doch mindestens über diese« Punkt nicht Ein-