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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1846-05-01 · 5 (Mai 1846) · p. Seite 173

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
3 (1846)
Issue
5 (Mai 1846)
Date
1846-05-01
Page
Seite 173 (sequence 15)
Language
German
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Die Princlpitn des Talmuds in Bezug auf Reformen im Zudenthume re. 173 Rappoport die erwähnte Mischna also: „Warum erwähnt man die Worte des Einzelnen neben der Mehrheit, nämlich neben tp-rsm a^aam, wo der Beschluß mittelst persönlicher Besprechung geschah, und daher die Stimme des Einzelnen gar kein Gewicht hat? Deßwegen, damit, wenn eine spätere Behörde die Meinung des Einzelnen als entscheidend 'anseheu und in ihrem Beschlüsse sich darnach richten wollte, sie es wisse, daß diese in gegenseitiger persönlicher Besprechung abgestimmt wurde und daher kein späteres Gericht, wenn es nicht größer an Gelehrsamkeit und Anzahl als das erste war, gegen die Stimme jener Mehrheit entscheiden darf." So wahrscheinlich nun der aufgestellte Grundsatz und so scharfsinnig diese Erklärung ist, so wenig scheint sie im Talmud begründet und stehen ihr, abgesehen davon, daß dem Wortlaute der Mischna einiger Zwang geschieht, und daß eine solche Abstimmung des Einzelnen durch iimi aas, ttue Jedajim 4,1., in der Mischna ausgedrückt wird, noch weit größere Schwierigkeiten entgegen, als der des -i'ann und denn Sellabbat 1261,. entscheidet sich Rabbi Jizchak ganz gegen diese Regel für die Meinung des RabbiElieser. Rabbi Amram sucht diese Entscheidung durch eine andere allgemein hingestellte Mischna, aber nicht durch den gleich auf die Meinung des Rabbi Elieser in der Mischna folgenden Ausdruck trnxm aaaani zu widerlegen. Rabbi Jehoschua ben Lewi stellt den Grundsatz pswan V>p>as-i ao*» i-efcn ganz ohne Rücksicht auf diese Regel auf und schließt auch in Folge dessen (Erubin 46a.) die Halacha, wie Rabbi Jochanan ben Nun, wiewohl in der Mischna nach der angeführten Meinung des R. Jochanan, die Meinung der Mehrheit unter dem Ausdrucke a'-raat tnaam vorkommt. Nidda 52b. verwirft die Gemara die Meinung, die in der Mischna unter dem Ausdruck ai-raia a-inam angeführt wird, als die Meinung eines Einzelnen u. s. w. *). So wären wir nun nach der Auffassung der Gemara des Satzes rran “i’a •nm bvab Via1’ n"a ytn ganz ohne Erklärung für die Mischna 1) Wir haben schon vor mehreren Jahren diesen scharfsinnigen Gelehrten brieflich auf mehrere Stellen im Talmud aufmerksam gemacht, die gegen jene ausgestellte Regel zu streiten scheinen, aber alle diese Gegenbeweise hat er mit seiner gewöhnlichen Tiefe glücklich zu refutiren gesucht, indem er noch dieClausel hinzufügte, daß die Regel nur gelte für den Ausdruck wrabrtlaber nicht für den Ausdruck b-rasm oder twna u. dgl. auch nicht für eine solche Controverse, die über Landesgebrauche in Rechtsangelegenheiten gepflogen wird, wie di eß Labs. Lalra 64a. 65a. der Falt ist. Doch die hier erwähnten Schwierigkeiten, die wir später aufgesunden, lassen -sich auch durch diesen Zusatz nicht heben.

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