Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 3 (1846)
- Issue
- 5 (Mai 1846)
- Date
- 1846-05-01
- Page
- Seite 172 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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172 Die Prlncipien des Talmuds in Bezug auf Refonne» im Judenthume ic. von denen einer selbst von sich sagt, daß er bei einem Synodalbeschluffe des R. Jehuda Hanast mitgezählt wurde (6ittin 57a.), die diesen Satz so aufgefaßt,, wie er in der Gemara aufgefaßt wird (siehe Jeruschalim Schabbat I. zu Hal. 4. Lubli Aoeä Lstun 3, 2. ^boäu 8urs 36g.), seine aufgestellten Grundsätze nicht verstanden haben sollten. Aber um so mehr sehen wir uns genöthigt, auf die gelehrte Auffassung Rappoport's näher einzugehen, denn dieser' gibt, nicht zufrieden mit der Erklärung der alten Commentatorew, eine ganz neue sinnreiche, die er auf eine, seinem kritischen Geiste eigenthümliche Weise zu begründen sucht. Gegen die Erklärung des "hin «nb äsi hat er folgende Einwendungen (daselbst). 1. Warum bezieht sich kein Emora auf diese Mischna, wenn er die Meinung des Einzelnen gegen die Mehrheit als entschieden und gültig anerkennt? 2. Findet sich nirgend im Talmud, daß der Beschluß des Emora nach der Meinung des Einzelnen in der Mischna gegen die Mehrheit mittelst Zusammenberufung einer Synode geschehen wäre. 3. Muß nach dieser Erklärung erst eine Correctur in der Mischna ' vorgenommen und ycao* statt yrao^ gelesen werden. / 4. Hat nach dieser Erklärung die darauf folgende Mischna nsb a"x rbvzb psi-infT pa vwi ran . pnota gar keinen Sinn, weil nach dieser Auffassung die Meinung des Einzelnen niemals rftaai unnützer Weise da ist. Daher sucht er den Grundsatz zu motiviren, daß der Emora nur dann der Stimme des Einzelnen gegen die Mehrheit folgen dürfe, wenn nicht erwiesen ist, daß die in der Mischna angegebene Controverse in persönlicher Besprechung geschehen ist, und daher zu vermuthen ist, daß die Mehrheit die Meinung des Einzelnen früher nicht gekannt, und wenn sie sie gekannt, sie vielleicht gar nicht bestritten hätte; wo aber erwiesen ist, daß die Controverse in persönlicher Besprechung geschah und-daher der Einzelne überstimmt wurde, da trat der Grundsatz ein onna refcn trau nw, gegen den kein Emora einen Beschluß fassen durste'. Das Kriterium aber, wodurch eine solche persönliche Besprechung und Uebereinstimmung erkannt werden soll, habe R. Jehuda Hanast in der Mischna mit dem Ausdruck cnrorri, den er immer nach der früher angegebenen Meinung des Einzelnen gesetzt, . angeben-wollend Wo dieser Ausdruck in der Mischna (nicht in der Beraita) nach der früher erwähnten Meinung des Einzelnen vorkommtda darf keine spätere Behörde eine praktische Entscheidung gegen die Stimme der Mehrheit geben, wenn sie nicht größer an Gelehrsamkeit und Anzahl'als jene ist. Zufolge dieser aufgestellten Ansicht erklärt