Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 3 (1846)
- Issue
- 5 (Mai 1846)
- Date
- 1846-05-01
- Page
- Seite 171 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Principlen des TalmiidS i« Bezug auf Reformen im Judenthwiie re. 171 schafft, d. h. von dem größten Theil der Israeliten als Norm für's Leben angenommen wurden. - Doch über dieses Princkp sind die Ansichten vieler alter und neuer Gelehrten so verschieden und so weit von einander abweichend, daß deßwegen jene Mischna die mannigfachste Erklärung erhalten hat, und wir sehen uns genöthigt, uns nun zu dieser hinzuwenden und sie kritisch zu überblicken. Der älteste Commentar, den wir über diese Mischna Haben, nämlich der des Maimonides, erklärt sie also: Deßwegen find die Worte des Einzelnen neben denen der Mehrheit erwähnt, damit, wenn ein Gerichtshof die Meinung des Einzelnen als entschieden für die Praxis anerkennen sollte, nicht ein Anderer, in Berufung auf den Ausspruch der Mehrheit in der Mischna, diese als ungültig erklären könne, wenn er nicht größer an Gelehrsamkeit und Anzahl als jener ist, was aber wohl hätte geschehen können, wenn jene Behörde diese Stütze in der Meinung des Einzelnen nicht hätte Nachweisen können. Aber diese Erklärung findet nicht nur keine Begründung im Talmud, sondern sogar Widerspruch, wie dieß schon Geiger in der jüdisch-theologischeu Zeitschrift Bd. II. S. 483. bemerkt und ist sie von Maimonides selbst in seinem Jad Hachasaka aufgegeben. Auch streitet sie gegen den Wortsinn der Mischna selbst, wie dieses Alles ausführlich und gelehrt im n-o des 3. Jahrg. (4. und 5. Brief) nachgewiesen wird. Besser begründet scheint, nach unserm Dafürhalten, die Erklärung des nasn, die in ziemlicher Uebereinstimmung mit der des ia"sn im En-Jacob also lautet: Die Worte des Einzelnen sind deßwegen neben der Mehrheit erwähnt, damit, wenn ein späterer Gerichtshof diese Meinung als geeignet für die Praxis anerkennen sollte, derselbe nach dieser entscheiden könne, wenn auch früher die Majorität gegen sie war, was aber nicht hätte geschehen können, wenn die entgegengesetzte Meinung als eine allgemeine in der Mischna ausgesprochen gewesen wäre, weil eine solche kein Gerichtshof aufheben kann, wenn er nicht größer an Gelehrsamkeit und Anzahl als jener ist, der sie beschlossen und eingeführt. Ohne Erhebliches gegen diese Erklärung vorzubringen, wei- ' chen Mehrere von den Neueren von derselben ab (siehe Geiger's Zeitschrift daselbst und ‘ran tro 3. und 4. Bd. S. 145 ff. und S. 155 ff.) und neigen sich zu der Behauptung hin, die Mischna spreche von gleichzeitigen Gerichtshöfen gegen die Auffassung der Gemara, die jedoch der gelehrte Rappoport im 4. Band des nsn n-a S. 186 aus diesen und noch anderen Gründen kräftig widerlegt und die wir hier, da wir die Principien des Talmuds im weitern Sinne, folglich auch der Gemara angeben wollen^ gar nicht berücksichtigen können. Auch will es uns nicht einleuchten, daß die Schüler des R. Jehuda Hanasi,