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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1846-05-01 · 5 (Mai 1846) · p. Seite 166

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
3 (1846)
Issue
5 (Mai 1846)
Date
1846-05-01
Page
Seite 166 (sequence 8)
Language
German
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108 Die Principien btd Talmuds in Bezug auf Reformen im Judenthume ic. sten derselben, bis aufdas Letzte, das zum Theile hier gar nicht Statt findet, bet ihnen angewendet x). Ob aber diese Satzungen nicht auch nach anderen Principien behandelt werden, das heißt, ob bei ihnen nicht auch, nach änderen Gesetzen, eine noch leichtere und raschere Entwickelung im Talmud sich vorfindet, als bei den mosaischen, das kann nur durch ein näheres Eingehen in die Operationen, die im Talmud mit ihnen vorgenommen werden, entschieden werden. Wir müssen daher, um eine leichtere Neberstcht zu gewinnen, diese Satzungen gehörig classtficiren, und Jede Claffe besonders behandeln/ Alle im Talmud enthaltene» Satzungen können wir, wenn wir den Begriff der Gültigkeit zum Eintheilungsgrund nehmen, in folgende Massen eintheilen: 1. In solche, die durch Ableitung aus dem Worte des mosaischen Gesetzes entstanden und als vn^nixn benannt und angesehen werden: 2. solche, die als göttliche Tradition unter dem Namen min angegeben werden; 3. rabbinifche Theorien, die in der Praxis gar keine Anwendung finden n*mm; 4. Schuldiscusfionen über mögliche Fälle im Leben pm oder nein vn. weitery Sinne des Wortes; endlich . 5. Synodalbeschlüsse für die unmittelbare Anwendung und Einführung in die Praxis tns-wen nmpn. Ad I. Jeder von einer früheren Behörde nach den bestehenden Jnterpretationsregeln aus dem mosaischen Gesetz ermittelte und abgefaßte Beschluß kann nach Maimonid. Hilch. Mamrim 2, I. von einer andern nachfolgenden Behörde, zufolge ihrer bessern Einstcht und Begründung, aufgehoben und antiquirt werden. Dieser Grundsatz findet auch im Talmud seine vollkommene Begründung. Siehe Mischna Nasir 6,1. Sota 27b., besonders Raschi inst *m w ri"i. So behauptet auch kesackim 120a. Rabbi Acha bar Jacob panv ,'nta ND-, obwohl alle gehalten wurde» als die mosaischen, wie z. B. Synltedrin 88b. mana “mm tf'ISTD, Erubin 2lb. Aboda Sara 35a. u. s. w., so gilt dieses nur in Beziehung auf die Ausübung und Nebertretung derselbe» von Seiten des Einzelnen, um ihnen die gehörige Autorität zu vindiciren rna >>iri:i d«i“i em e , aber keineswegs in Beziehung auf die Gültigkeit und Heiligkeit derselben, auf die Anordnungen in Bezug auf fie, von Seiten der Behörde», denn in dieser Rücksicht erscheinen sie immer weit geringer als die mosaischen, wie dieses zu sehen ist Aboda Sara 7a. “m “sin vrnsiv iaa ,rnrnnrnn *mst- “]in n-vn iaa i’pmn, Berachot 21a. läp &np pSö und überhaupt aus dem Grundsatz pso «iipi pam-pfiöiKWmi (Siehe hierüber Ramban in tmüi VS2 öäsrni im 1. Capitel.) L) Wie z. B. das Zweite und Dritte Beraebot I9b.; das Werte Baba Batra 168a. mit Gittki 20a. u. s. w.

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