Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 3 (1846)
- Issue
- 5 (Mai 1846)
- Date
- 1846-05-01
- Page
- Seite 164 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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164 Die PrinciM -es Talmuds in Bezug auf Reformen im Judenthume rc. LMTalmud als eine überlieferte göttliche mündliche Lehre ausgegeben *), daher können sie auch nachüluim. Hileh. Mamrim 2. §. 1. von jeder religiösen Behörde, nach Einsicht-angewendet werden, wenn auch dadurch ein früherer mittelst dieser Regeln abgefaßter Beschluß der vorangegangeuen Behörde antiqmrt werden sollte, welche Ansicht in sehrvielen Stellen des Talmuds ihre Begründung findet. Diese Jnterpretationsregeln waren den Talmudisten, wenn wir's so sagen dürfen, eine Art von zufälligen Ansichten (deren sich Einige' bei andern Wissenschaften bedienen), um die scheinbaren Widersprüche in der Schrift zu 1) Raschi (Pesachim 24a. oben) *p22 'W*-bKI Sri - ff. will behaupten, sie waren eine göttliche Tradition und schließt daraus (Succa 31a.), daß man von den 13 Jnterpretationsregeln des Rabbi Jischmael außer ip keine nach Willkür, das heißt anders auwenden dürfe, als sie überliefert wurde; aber diese Meinung wird durch Tösefot daselbst rftw '21 ti'i' widerlegt. Siehe auch losekot Kadbat 131b. th und ^b»b N2M zu Maimon. Hilch. Korb. Pesach 11. §. 13., auch nb'2 über diese Regeln. Die Satze tixäö ‘jb'D •ob» ‘jn^p'fTp^v (Sifra) oder ftim Ip'np'-! N2pn NX-INU) nvbb ir,nnb b^N9 b^312NU) Nbl ,b^31b ^p1"!p21 (IVlegNa 19d.) oder N1L2N1 ^V72 NUSbb 12N2 bb3w ^idbd NI bni-linb , N2M 11 (Larachot 5a.) haben keineswegs den Sinn: daß alle Erklärungen, wie sie vor uns liegen, speciell Moscheh bekannt gemacht worden sind, damit er sie weiter überliefere, und daß diese allgemeine ewige Gültigkeit erhalten sotten, denn nach den Grundsätzen b^n tmba •'W ibdN ibi* (Erubin 13b. siehe auch Chagiga 3b.) und WDb httJbb *6 11VX2 12-1 ^23b •timni/iw p^M '^Tobtilö Nb >3^ (Jerusch. Peach. Abschn. 2. Misch. 6. und auch im Talmud Labli irgendwo) find ihm auch entgegengesetzte, auch die von den Spateren verworfenen Meinungen der Früheren geoffenbaret worden. Nach einer Agada (Alenachot 29b.) wurde auch dem Moscheh in einer Vision Rabbi Akiba vorgeführt unv bekannt gegeben, daß dieser aus jedem Punkte der Schrift eine ungemeine Summe, von Lehrsätzen folgern werde, daß aber nicht alle Beschlüsse des R. Akiba als allgemein gültig im Talmud anerkannt werden, zeigt die Regel &tbl_W2ttb V-Q N2bn (Erubin 46b.). Aber jene Stellen wollen offenbar andeuten, daß dem Moscheh im Voraus die künftige Fortbildung und Entwickelung bekannt gegeben und zugleich die göttliche Approbation hinzu überliefert worden, und diese Approbation hatte als eine göttliche Tradition sich weiter fortgepflanzt (flehe Ritba Erubin 13b.). Daß diese Auffassung richtig ist, bestätigt die Stelle (Gittin 60b.) 32222 w-Q-r b"M2 «b« b^nu^'vs' Pf->2 N2pN mb «i ferner (Baba Mez. 59b.) xrn OT31Ö2 d<b 2bHi T^bä-i bb SW ^22 NbS und erhalten jene und noch andere dergleichen mehr (siehe das. fc6a.), besonders aber der Ausdruck 121NL2 ^22 ^21N2L2 dadurch ihren klaren vollkommenen Sinn. Der schlagendste Beweis für dieselbe aber ist der Ausdruck (Jerusch. Synhedrin Abschn. 4. Hal. 2.) n-i^bb bä2b nrnn dtb N21NN N2irn rwms ibR -i«. R. Janai sagt, wenn das Gesetz ganz fertig und abgemacht gegeben worden wäre (daß es nicht verschiedenartig gedeutet werden könnte), so könnte man nicht dabei bestehen, deswegen wurde von Gott eine freie Auslegung auf mannigfache Weise gestattet.