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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1846-04-01 · 4 (April 1846) · p. Seite 135

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
3 (1846)
Issue
4 (April 1846)
Date
1846-04-01
Page
Seite 135 (sequence 17)
Language
German
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Die Prlncipien des 'Talmuds in Bezug auf Reformen im Zudenthume >c. 135 Lagen verschieden angewendet, bei Collisivnsfällen auf mannigfache Weise modificirt und Alles streng verhütet werden muß, das zu irgend einem Verstoße gegen dasselbe führen könnte: so legte man das Gesetz der Schrift allen religiösen Bestrebungen zu Grunde, suchte man in ihm die Erklärung, die Lösung für jede neue Erscheinung im Leben, wandte man dasselbe auf jedes Verhältniß desLebens und nach dem Umschwung, den es genommen,, nach der veränderten Umgebung, nach dem neu erwachten Bedürfniß, dem Drang der Umstände und nach dem verschiedenen Standpunkte des Bewußtseins und der fortschreitenden Erkenntniß verschiedenartig an, und bestrebte sich, alle mögliche Collisionen hebend, alle Widersprüche mit den Bedingungen, die Zeit, Ort und Ausführbarkeit hervorriefen, ausgleichend, es ganz mit dem Leben und den im Leben herrschenden Ansichten, Gebräuchen und Gesetzen in Einklang zu bringen. Und so wie das Gesetz der Natur, trotz der Versuche, die man damit gewagt, trotz dev verschiedenartigen Formen, in die man es gehüllt, trotz des gemachten Fortschrittes im Gebiete der Physik, immer Eins und Dasselbe unverändert und unangetastet geblieben; so blieb und mußte auch das Gesetz der Schrift, bei aller Veränderung der Form, bei aller Entwickelung, Eines und Dasselbe unverändert undunantastbar bleiben: was anders wurde, war keine Zuthat, sondern eine Ableitung, ein neues Resultat der neuen Forschung *). So ist es erklärlich, daß trotz dem Verbote uLi is-oin doch das göttliche Gesetz unter den Händen der Lehrer in mancher Beziehung umfangsreicher und schwerer, in mancher Beziehung beschränkter und milder geworden, als es uns in.seiner ursprüngliche Gestalt erscheint, ohne daß man im Geringsten gegen die göttliche Anordnung zu verstoßen glaubte. Nach dieser Auffassungsweise, die jeder nur einigermaßen mit der jüdischen Literatur überhaupt und mit der Halacha insbesondere Vertraute in ihr als wahr und begründet erkennen muß, ist das Gesetz erforscht und bearbeitet worden, um nach dem jedesmaligen Bedürfniß die Normen des religiösen Lebens festzustellen, nach den in demselben aufgefundenen Spuren und Andeutungen manches früher Eingeführte und nach den gegenwärtigen Umständen auf das Ganze nachtheilig Jnfluirende oder wenigstens dem Bestehen einer wichtigen Satzung schädlich Gewordene und Gefahr Drohende aboliren und das Nothwendige, Erforderliche neuerdjngs einführen und festsetzen zu dürfen: ist mit ei- 1) Wenn wir also beim mosaischen Gesetze von einer Entwickelung oder Fortbildung sprechen, so verstehen wir unter derselben nur die nach dem Grade der Erkenntniß und der jedesmaligen Anschauungsweise lich immer anders gestaltende und weiter entwickelnde Auffassung des göttlichen Gesetzes.

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