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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1846-04-01 · 4 (April 1846) · p. Seite 127

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
3 (1846)
Issue
4 (April 1846)
Date
1846-04-01
Page
Seite 127 (sequence 9)
Language
German
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Di« Cünslructiüu der jüdischen Geschichte. 127 Man darf sich nur nicht unter dieser ecelesia eine geschlossene Körperschaft mit bestimmten Functionen und Tendenzen, etwa eine Art Consistoriüm denken. Ihre Bedeutung ist in einer Sentenz zusammengefaßt, in der. ihnen zugeschriebenen Abot-Sentenz, eine Ermahnung <m ihre Nachfolger: „erziehet viele Schüler für's Gesetz und machet Umzäunungen für die Lehre." In dieser Sentenz, worin die Anfänge der spätem Ausbildung des religiösen Judenthums nach seinen zwei Seiten — Überlieferung und Umzäunung — xbn und tws — gegeben sind, ist die historische Bedeutung der ftVmn na» ausgesprochen. Die Geschichte hat hier eine Lücke von hundert Jahren, von Nehemias bis Simon den Gerechten, die man gewöhnlich mit der eoolesia magna auszufüllen pflegt, ja die sogar vom Josephus und dem Talmud absorbirt und annullirt werden. Aber dieser Zeitraum mochte wohl auch nicht viel Ueberlieferungswerthes gezeitigt haben; denn das laute Factum schafft sich zu allen Zeiten einOrgan, das es der Nachwelt überantwortet — ein Achilles findet zu allen Zeiten seinen Homer. — Allein die geschichtliche Thatigkeit dieses Zeitraumes war eben eine innerliche, stille, ich möchte sagen unaussprechliche. Der Religiosität durch neue Bestimmungen und Maßnahmen unter die Arme zu greifen, das augenblickliche Bedürfniß zu belauschen, das religiöse Judenthum vor Uebertretungen zu schützen, die Integrität des Gesetzes zu erhalten, dahin scheint die Thätigkeit der großen Versammlung gerichtet gewesen zu sein. Von diesem Gesichtspunkte aus bilden die s-frnsn na» -naost das Seitenstück und das Analogon zu den Sch oftim. Ihr gemeinsamer Character ist die momentane Abhülfe: die Richter wahren die politische Selbstständigkeit bei drohender Gefahr und retten sie für den Augenblick, die Männer der großen Versammlung sichern den Fortbestand der religiösen Bestimmungen bei drohender Verletzung und schützen sie durch Unzäunung für d e n A u g e n b l i ck. Man könnte die beiden Zeiträume die anarchischen nennen, dort politische, hier religiöse Anarchie, die momentan von einzelnen nicht officiellen Individuen so zu sagen improvisatorisch aufgehalten wird. Zweite Phase. Das religiöse Moment schafft sich einen Mittelpunkt und eine Trägerschaft. Es hatte in dem bisherigen Verlauf der Geschichte dem religiösen Leben an Begeisterung gefehlt, an einem aufopferungsfähigen Schwung, die fast künstlichen Mittel der Verzäunung hatten nur augenblicklichen Nutzen. Wie in der ersten Periode durch das dem Judenthum fremde, ja feindliche Königthum das politische Judenthum Einheit und Concentration gewann, so wurde durch das Eindringen eines fremden, ja feindlichen Elements in das Herz des religiösen Judenthums der Enthusiasmus für dasselbe ent-

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