Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 3 (1846)
- Issue
- 3 (März 1846)
- Date
- 1846-03-01
- Page
- Seite 109 (sequence 31)
- Language
- German
- Belongs to
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Bericht über Synagoge und Schule. 109 die Gemeinde drei Candidaten nach vorangegangener Ausschreibung durch die Districts-Jnspectkon bei der königl. Regierung vorzuschlagen, welche den nach Noten und_ Dienstjahren Mündigsten wählt und seine Bestätigung im Kreis-Jntelligenzblatt bekannt macht. In Nnterfranken aber besetzt die königl. Regierung diese Stetten, nimmt Versetzungen vor, theilt zuweilen die beßten einem ihr genehmen Rabbinatscandidaten zu, kurz verfährt ganz nach Gutdünken. In der Pfalz find diese Stetten gewöhnlich mit den Vorsängerstetten vereint und werden durch die Gemeinden mit Genehmigung der königl. Regierung besetzt. Dort erhalten viele Lehrer Zulage aus der allgemeinen Commuual-Caffe. In 'den drei Gemeinden der Oberpfalz scheint in jeder einzelnen ein besonderes Recht bezüglich der Besetzung der Schulstellen zu herrschen. Die Aufficht über die Schulen steht der christlichen Local- und Distrikts-Inspektion zu, welche fich diesem Amt mit. aller Treue und Sorgfalt widmen. Die Judenheit ist in diesem Punkte der Geistlichkeit Leider christlichen Confessionen zu danken verpflichtet, für die Mühe, welche fie diesem, ihrem Berufe fern liegenden Wirkungskreise widmen und die Schule und ihre Lehrer oft gegen nachtheilige Einwirkungenin Schutz , nehmen. Das Aufsichtsrecht über den Religionsunterricht dagegen steht unumschränkt den Rabbinen zu. Dabei sott es auch verbleiben. Es wäre aber jedenfalls eine unzeitige Geburt, wollte man jetzt schon die Inspektion der Schulen zugleich den Rabbinern übertragen, denn vorausgesetzt, daß es keine Rabbiner gibt, welche die Antipoden der jetzigen Schulen find, daß alle Rabbiner hinreichende pädagogische Bildung besitzen, indem das Rabbinat zugleich auch gesteigerte Schulbildung verleihet, so sind doch an den wenigsten Orten Rabbiner, dagegen an allen Orten Schulen, die dann gänzlich^ ohne Aufsicht wären. Ueberhaupt stellt sich's auch bei uns heraus, daß der gewissenhafte Lehrer sein beßter Inspektor ist; denn es gibt Distrikte, in welchen die Rabbiner, ganz nach altem Schlage, für die Schule gar nichts thun, ja ihr oft feindlich entgegen arbeiten und in welchen doch die beßten Schulen sind, und dagegen auch umgekehrt. Jndeß will sich der Lehrerstand gern den Rabbinen unterordnen, jedoch nicht zugeben, daß ihr gedeihliches Wirken von der Aufsicht der Rabbiner, ihrem mehrmaligen Erscheinen in den Schulen abhangt. Hat sich doch selbst die Rabbiner- Versammlung in Braunschweig, der doch Mangel an hierarchischen Tendenzen nicht zum Vorwurf gemacht werden kann, nicht für die alleinige Inspektion der Schulen durch die Rabbiner ausgesprochen. Ein Anders wäre es aber, wenn nach alter guten Sitte die Rabbiner selbst in den Schulen, nicht etwa wöchentlich einige Stunden, den ganzen Religions- und hebräischen Schulunterricht ertheilten und dadurch die Anstellung eigner Religionslehrer iwso precärer Stellung in kleinern Gemeinden überflüssig machten. Dazu haben sie wahrlich sattsam Zeit und es würde dahin kommen, daß jede Gemeinde zugleich auch einen Rabbiner hatte. In größern Gemeinden könnten bann eigene israelitisch-deutsche Lehrer angestellt werden, die wohl den systematischen Religionsunterricht, aber nicht den hebräischen Sprachunterricht zu ertheilen hätten. sBei weiterem Nachdenken dürfte gerade das Gegentheil sich ergeben, wenn überhaupt diese Gegenstände zu trennen seien. D. Red^ Die Uebernahme dieses Unterrichts durch die Rabbiner ist, wie aus der Unterrichtszeit und den Unterrichtsgegenstanden ersichtlich, leicht möglich. Ein Religionslehrer hat bei uns — wie dieß durch ein allerhöchstes Reseript bestätigt ward — täglich zwei Stunden in Religion, Lesen und Uebersetzen des Hebräischen, des Pentateuchs, biblischer Geschichte rc. zu. unterrichten. In Schwaben und Neuburg fordert man täglich vier Stunden und den Com-