Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 3 (1846)
- Issue
- 3 (März 1846)
- Date
- 1846-03-01
- Page
- Seite 106 (sequence 28)
- Language
- German
- Belongs to
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106 Tagesbegebenheiten. Bei dem in Aussicht gestandenen aber zur rechten Zeit unterdrückten Aufstande im Großherzogthum Posen war der Plan der Verschworenen, die Deutschen und die Juden zu berauben und sie nöthigenfalls zu ermorden. Welches Schicksal der Jude allenthalben theilt! Macht man Constitutionen, so prangt obenan: „Jeder Staatseinwohner christlicher Konfessionund hat sie für den Juden einen Riß. In dem monarchischen Staat soll der christliche Staat der Träger sein: und sti natürlich der Jude kein integrirender Theil. — Der Deutschkatholicismus soll gefördert werden, damit, wie ein Gelehrter sagt, eine deutsche nationale Kirche sich herausbilde: und da der Jude sich nicht zur Nationalkirche bekennt, er zu bornirt ist, um seinen Glauben politischen Zwecken unterthänig zu machen, so bleibt er weiter gedrückt, höchstens geduldet. Der Pole vermeint sein Vaterland frei zu machen: und die Freiheit soll mit Judenblut erkauft werden! — Doch der Parorysmus dieser neuen Kirchenlehrer und Vaterlandsfreunde wird verrauchen, und der Jude wird mit seinem Glauben, der ihm höher steht als alle Rücksichten, und mit seiner Vaterlandsliebe, die nicht in mit Religionshaß geschwängerten Herwegh'- schen Declamationen aufbrauset und in freiheitlichen Worten Heldenthaten ausführt, fest und ruhig trotz aller durchlöcherten Constitutionen und falsch bastrten Monarchien sein Ziel verfolgen. Bericht über Synagoge und Schule. "Aus B a i e r n. (Schluß.) Will sich ein israelitischer Jüngling dem Schulfache widmen, so^ hat er sich mit Vorlage seines Schulentlaffungszeugniffes kv. Lei der zuständigen Districtsschulinspection einer Prüfung zu unterwerfen und den Vorbereitungstehrer namhaft zu machen, bei welchem er sich seine Vorbildung erwerben will. Diese Behörde entscheidet, ob er unter die Zahl der Praparanden (jetzt Schuhllehrlinge genannt) aufzunehmen sei oder nicht. Die israelitischen Vorbereitungstehrer werden alljährlich im Jntelligenzblatt mit den christlichen namhaft gemacht, und erhalten gleichfalls auch einen entspreAenden Antheil aus den zu diesem Zwecke ausgeworfenen öffentlichen Fonds. Nach Umlauf eines Jahres hat sich der israelitische Lehrling vor dem, für je zwei Distrikte als Prüfungscommission aufgestellten, als tüchtigen Schulmann anerkannten Districts-Jnspeetor einer Prüfung zu unterwerfen, welche nach eingeholter Regierungsgenehmigung entscheidet, ob der Lehrling in den 2. CursuS des Prüfungsjahres eintreten darf. Dieß wiederholt sich drei Mal nach einander. Bei diesen Prüfungen wird von denjenigen Lehrlingen, welche.den VörbereitungSunterricht bei einem christlichen Lehrer genießen, auch das Zeugniß eines Rabbiners über genossenen Religionsunterricht