Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 3 (1846)
- Issue
- 3 (März 1846)
- Date
- 1846-03-01
- Page
- Seite 104 (sequence 26)
- Language
- German
- Belongs to
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104 Tagesbegebettheiten. Umgegend erlassen. Kn Hannöver. Münden (über did Umgegend liegt noch nichts vor) war der Erfolg: Herr S. Rosenthal subscribirt für das erste Jahr 10 Thlr., für das 2. und 3. Jahr je 5. Thlr.; Herr Löser Madelang 4 Thlr.; Herr A.N. Stegemann 2 Thlr.; Herr Ellan 12 Ngr. für jedes der 3 ersten Lahre; Herr S.Mauer 2 Thlr. für das 1., 1 Thlr. fürje das 2. und 3. Jahr; Herr E. Mayerstein jährlich 1 Thlr.; Herr S. Simon jährlich 1 Thlr.; Herr I. Isidor jährlich 12 Ngr.; Herr I. Hahlo 12 Ngr.; Herr WolfKakser12 Ngr.; Herr Berg 8 Ngr. (jährlich). — Wir schätzen sehr diesen Willen; und wie trefflich wäre es, wenn es hieße: v-Ävx- und die großen Gemeinden nach ihrem Verhältnisse nicht hinter den kleinen zurückblieben! * * * Auch in Hamburg gehet man auf Veranlassung des Herrn Predigers vr. I. Frankfurter, der, die Stekle-Erod. 28. zum Terte wählend, seiner Gemeinde die Verpflichtung, ajt dem Elende der entfernten Brüder Theil zu nehmen, an's Herz legte, an die Bildung eines Komitees zu vorgedachtem Zwecke. Ebenso tritt zu Dresden ein Verein in's Leben, dem der beßte Erfolg zu wünschen ist. Der ,,Aufruf" konnte natürlich über die Specialitäten des Zusammentretens zur Abhülfe sich nicht zu weit verbreiten; und will auch der dort Unterzeichnete gern gestehen, daß ihm selbst die hier nöthige Umsicht und reiche Erfahrung abgehe, und er das Nähere über die Weise der Ausführung Andern überlassend nur anregen wollte. Nach seiner Ansicht und nach genommener Rücksprache mjt einigen Wohlgesinnten gibt es hier zwei Wege. Es bildet sich in jeder Gemeinde ein Konnte, das Subscriptionen aufnimmt, wodurch Individuen sich zu einem gewissen Beitrage verpflichten. Diese Beiträge werden für jetzt noch nicht abgeliefert, sondern sind erst dann einzuzahlen, wenn sich ein Centralcomite gebildet und von diesem die Ablieferung der Unterzeichneten Summen verlangt wird. Das Centralcomite wird in's Leben treten, sobald eine beträchtliche Anzahl von Comiteen sich gebildet und die Hülfsmittel vorbereitet sind: und also an die Kolonisation gegangen und sie in's Werk gesetzt werden kann. Es wird auf diese Weise der doppelte Zweck erreicht: Die Manifestation für den Glauben und die Hülfeleistung, die nach den zu Gebote stehenden Hülfsquellen in's Werk gesetzt werden kann. — Hiergegen wurde jedoch eingewendet, daß Subscriptionen ein sehr unsicheres Mittel seien und wohl nur eine moralische, aber keine rechtliche Verpflichtung bieten. Zudem bereite die Subscriptien die Verlegenheit, vaß der Subscribirende, da es hier auf eine ungewisse Zeit hinaus gilt, bei sich die Höhe seiner Verwilligung nicht abzumeffen weiß, nicht bei sich berechnen kann, wie die Hülfe werde in Anspruch genommen werden und ob er zuviel oder zuwenig beitrage. Endlich liegt in dem Gedanken, daß man*vielleicht für eine entfernte Zukunft, in der