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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1846-03-01 · 3 (März 1846) · p. Seite 88

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
3 (1846)
Issue
3 (März 1846)
Date
1846-03-01
Page
Seite 88 (sequence 10)
Language
German
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68 Die Constructlon der jüdischen Gcschichie. Wohlergehen zu Gunsten des Einzelnen für die Erfüllung dieser Bestimmung erwartete, oder wenn R. I a c o b, sein Enkel, diese Belohnung von einer zukünftigen jenseitigen Welt abhängig machte (Chul in Ende); so beruhen diese beiden Ansichten offenbar auf einer irrthümlichen Eregesel Denn das Judenthum ist keine Religion für das Individuum, sondern für die Gesammtheit, und dieVerheißungen und Belohnungen aus die Gesetzeserfüllung gelten nicht dem Einzelnen •— sonst würde allerdings das Unterbleiben der Verheißung das Judenthum in jedem Moment dementiren — sondern sie sind augenscheinlich dem Volks individuum zugesagt. Von der Erfü llung oder Nichterfüllung der Gesetze ist die Integrität und das Wohl des jüdischen Staatsverbandes bedingt. Und eben so wenig verheißt das Judenthum für die Treue eine jenseitige Seligkeit. Die llnsterblichkeit ist nicht seine Sache, die Fortdauer der Seele hat so wenig im Judenthum Raum, als etwa das Dogma von der Transsubstantiation, und wer weiß, ob nicht diese schwache Seite eben seine Stärke ist. Wir wiederholen: das Judenthum ist keine Religion des Individuums, sondern der Gesammtheit, was eigentlich so viel sagm will: das Judenthum ist im strengen Sinne gar nicht Religion — wenn man darunter das Verhältniß des Erdensohnes zu seinem Schöpfer und seinen Hoffnungen für seine hieniedige Lebensrichtung versteht — sondern es ist in diesem Sinne ein Staatsgesetz. — Allein diese materiellen socialen Zwecke werden wiederum von metaphysischen Gedanken durchwehet, von dogmatischen Ideen eingerahmt und durchflochten — das Dogma fehlt dem Judenthum keinesweges, wenn es auch nicht mit knöcherner Trockenheit und mit wüthigem Glaubenstrotz auftritt. Von diesem Gesichtspunkte aus ist man zu der Annahme genöthigt, daß das Judenthum einen religiösen Character hat. Aber eben diese Doppelseite macht das Wesen des Judenthums aus. Gotteserkenntniß und sociale Glückseligkeit, Religionswahrheit und Staatsinteresse bilden ebm die beiden Faktoren des Judenthums, die sich in inniger Durchdringung durchströmen sollen. Das Dogmatische Md Sociale, oder, was dasselbe ist, das Religiöse und Politische, bilden die beiden Aren, um welche das judenthümliche Leben seine Rotation macht. Der concrete Ausdruck für diese Abstraktionen ist das geoffenbarte Gesetz — Thora — und der heilige Boden. Das Interesse des- Volkes ist diesen beiden Gütern zugewendet. Das Gesetz ist die Seele, das heilige Land der Leib dieses eigenthümlichen Staatsorganismus. Der scharf abgegrenzte Boden ist da als weiter Spielraum zur ungehemmten Entfaltung der die Gottesidee in ihrer Fülle ausprägen- ' den Gesetze, und das Gesetz wiederum ist da zur Beförderung des socia-

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