Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1846-03-01 · 3 (März 1846) · p. Seite 87

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
3 (1846)
Issue
3 (März 1846)
Date
1846-03-01
Page
Seite 87 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2744856-2744883-2744887--1029-2745994
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Die Cvnstructton der jüdisch«« Geschichte. 87 Beleuchtung ergibt sich schon vorweg, daß nicht einmal die monotheistische Idee das primäre Princip des Zudenthums ist, wie man bisher irrthümlich fast allgemein angenommen hat, sondern es ist die secundäre Consequenz aus der überweltlichen Gottesidee, wie der Polytheismus und der Götzenkultus nicht das Primäre des Heidenthums ist. Darum erschöpft auch die Idee des Monotheismus keinesweges den ganzen Inhalt des Judenthums, er ist unendlich reicher, unendlich tiefer; auch nicht einmal in der Negation der Naturvergötterung ruht das Judenthum aus, es ist erst der Anfang seiner Bewegung, was sich in dem ganzen Verlauf der Geschichte erschöpfend erfaßt. Das Judenthum bleibt nämlich keinesweges bei dieser negativen Seite, bei dem oppositionellen Character stehen, es ist vielmehr-seine Aufgabe den ihm eigenthümlichen Gottesgedanken auch p osi t iv zu bethätigen. Dieser Stempel ist eben allen Bestimmungen des Judenthums aufgedrückt, daß sie immer diese Doppelseite zum Bewußtsein bringen, einmal in negativer und das andere Mal in positiver Form; auch eine andere Eigenthümlichkeit des Judenthums ist deutlich genug ausgeprägt, daß auch die abstracteste, idealistische Lehre sofort in concrete Anwendung gebracht wird. So schwebt die transmundane Gottesidee nicht in der ätherischen Region des Gedankens, sondern schuf sich eine concrete Volkssubstanz: eine adäquate Staatsverfass ung sollte der lebendige Träger dieser Idee sein, die sich als Volkssitte, als individuelle Gesinnung in inneren weiteren Schwingungen realistren soll. — Die geoffenbarte Gottesidee ist nicht um ihrer selbst willen da, um bloß theoretisch gewußt zu werden, sondern will zugleich eine Heilanstalt sein die zeitliche Glückseligkeit zu fördern, die Gottesidee soll zugleich Staatsidee sein. Man ist gewöhnt, die jüdische Staatsverfassung eine theokratische zu nennen, in der mißliebigen Nebenbedeutung; man hat aber in diesem Punkte, wie in vielen andern, das Judenthum verkannt. Wohl steht das Göttliche an der Spitze des jüdischen Staatssystems, alle Bewegungen des staatlichen Lebens nehmen von ihm ihren Anfang und kehren peripherisch wieder zu demselben Ausgang zurück. Allein ist auch GE Anfang und Ende dieser eivilss vei, so ist er doch nicht ihr Zweck, der Zweck ist vielmehr, wie ihn Mises in seiner originelle»'Broschüre: „ein Beitrag zu den gegenwärtigen Wirren im Judenthum" etwas kraß, aber wahr genannt hat, ein eudämonistischer: „damit es dir wohlergehe auf dem Boden, den der Herr dir geschenkt", ist der stete Refrain bei den heterogensten Bestimmungen, es beschließt das c eremoniale Gesetz vom „Vogelnest", wie das ethische von „Liebe gegen Eltern." Wenn aber Achar dieses verheißene

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.