Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 3 (1846)
- Issue
- 2 (Februar 1846)
- Date
- 1846-02-01
- Page
- Seite 72 (sequence 34)
- Language
- German
- Belongs to
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VaK Ward zmn Voltzugbieftr -BWmmuu'ge»" geschrM^ ^Md - -tkM^aüch',-ie «ach dem Gifte der zuständigen Kreisschulrestrenten, kräftig gefichert, so daß im RezatkeiS z. B im Jahre 1839 schon 53 -Schulgemeinden bestanden, mit 16 Vereinigten und 39 ReligiouS - Schulen , in welchen 1676 Werktagsfchüler und Schülerinnen Unterrichtet wurden und die einen Gesammtgehalt von 12001 Fl. 5 Kr. abwarftn. Es waren zwarwie erwähnt, ist mehreren Gemeinden vereinigte Schulen errichtet worden, aber Ln den meisten beschränkte man sich, finanzieller Ruckstchten wegenauf Errichtung bloßer Religionsschulen, und rief dadurch in unserm Schulwesen einen Zustand der Halbheit und für die Lehrer au denselben eine Rathlofigkeit und Gedrücktheit herbei, aus welcher für fie und ihre Schulen nimmermehr die erwünschten Folgen hervorgehen können; denn wenn das Edict vom 10. Juni 1813 für einen israelitischen Lehrer eine Besoldung von 300 Fl. ststsetzt, überließen die allegirten Bestimmungen vom Jahre 1828 die'Feststellung des Gehalts dem gütlichen Uebereinkommen der Betheiligten, und so kam es denn, daß die meisten Religiönslehrer, mit einem Gehalt von uur 150 Fl. und darunter mit.einer oft zahlreichen Familie, in einem äußerst Beschränkten Wirkungskreise leben müssen *). Schreiber dieses hat diesen Gegenstand in uuterrichtlicher, finanzieller und religiöser Beziehung an einem andern Orte«) bereits beleuchtet und will sich hier nicht wiederholen. Nur das sei noch bemerkt, daß bereits Mangel an Lehrern eingetreten und daß die ärmliche Lage der also Angestellten fie über Ku^ oder Lang zwingen wird, fich Nebenbeschäftigungen zuzuwenden, die weder ihrem Wirken, noch ihrer Standesachtung förderlich sein werden. —" Nachdem wir also die Grundbestimmungen, auf welchen der Bestand unsres Schulwesens fußt, angegeben und zugleich die Hebel genannt haben, an welchen dasselbe krankt, gehen wir nun zu den Einzelheiten desselben über, und gereicht es .gewiß dem Leser zur Befriedigungwenn er vernimmt, daß im Uebrigen unser Schulwesen mit dem christlichen, insofern die eigenthümlichen Verhältnisse es nicht anders bedingen, auf gleichem Fuße behandelt wird, abgesehen davon, daß bei uns jede Kreisregierung manchen Berwaltungszweig nach besonderen Principien behandelt. (Schluß folgt.) Necrntionen. . ' (Fortsetzung'.) P. 29. Die erste Note ist aus Prid. II, p. 325, wo er zu Merkdarches die Notiz hat: „Nach Grotius entweder Truchseß oder Gouverneur", aber nicht einmal die Note von Prideaur, woraus dieß gestohlen ist, hat er richtig gelesen, denn dieser übersetzte Meridarches mit Truchseß und Grotius mit Gouverneur. gogenordnung für Mittelfranken vom Jahre 1836 mit dem Mlncha-Gottesdienst verbunden werden. Schade nur, daß sie, wie so viele andere Bestimmungen in derselben, an den wenigsten Orten gehand habt wird. - ~ 1) Posfirlich ist's, wie bei der Ausschreibung solcher Stellen, weil man das Unzulängliche einer solchen Behandlung fühlen mag, mit aller Bestimmtheit angegeben findet, daß so und so viel durch Privatunterricht noch zu verdienen sei. 2) Allgemeines Archiv des Judenthums von vr. I. Heinemann. 1. Bandes 1. Heft. 1839. S. 13—27. 3) Im vor. Hefte muß sein „Fortsetzung folgt" statt --Schluß folgt."