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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1846-02-01 · 2 (Februar 1846) · p. Seite 71

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
3 (1846)
Issue
2 (Februar 1846)
Date
1846-02-01
Page
Seite 71 (sequence 33)
Language
German
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BtzrW Lb^e SyMtgoge «O GchM. 71 ohnpMldyNA und BegeiAeRung fürihM Berus— nntLEch M vchrdigeM Aufnahmen — ostmirschneeigeWHquptrmd Bart uabmife «aßkHm» Bütten versehen, wurden von Hartlosen Jünglingen verdrär^^ die» von neuen Jd«m M tragen, nicht selten schonungslos dem bisher Geltende«! entgegentraten, nnb durch Ihr Betragen zuvreilen .dem. wideMreche»,. .WM rbiMhep,-W HMurck »nsntaKbar galt. Sie wollten nicht mehr die Letzten in der Gemeinde, wollten mitMter gar die Ersten sein, und was das Schlimmtze schien, siefomtk», einmal n»g-- stellt, nicht mehr wie früher beliebig enttaffen werden^— Dieser plötzliche Uebergang mußte Reibungen aller Art erzeuge» und erzeugte sie such Ln reichem traurigem Maaße. In,den meisten Gemeinden^ besonders auf demLande, herrschte Unfriede zwischen ihnen und ihren Lehrern und in manchen hörte das Procesßren nicht- Mf-, GytLW.-wmd.e; hietzr tvänrtgv- Znstand durch unsre schwankende, vielschreibende Gesetzgebung überhaupt-, und bezüglich jüdischer Verhältnisse insbesondere. Da mußte jeder Besold mrgstheil, jede Accidenz erst erkämpft und Hast jede gesetzliche Einrichtung durch ein syeciekes RegierungSreseript, als da oder dort an- oder nicht anwendbar^ festgestellt werden. Diesen Streitigkeiten, nur materielle Jntereffen sich also handelnd, ward gewöhnlich der Mantel der Religio» umgehangt und griffen dann um so zerstörender um M. Wege» Kleinigkeiten wurden nicht selten Proceffe durch alle Instanzen verfolgt, und in Mittelfranke» (damals Rezatkreis) gab es eine Zeit, in der man den RecurS an die königk. Regierung nur der Form wegen ergriff,, weil man, im Voraus schon des Urtheils gewiß, sich doch an die allerhöchste Stelle wendete. Einmal entbrannt nahm dieses Nebel oft eine Gehässigkeit und Leidenschaftlichkeit an, die den jüdrschen Charakter bei den Behörden sowohl wie Ln der öffentlichen Meinung nicht in das schönste Licht stellte. — Blieb uns aus dieser Zeit auch noch eine gute Portion Streitsucht- und leiden wir noch ap ihren traurigen Folgen, welchesich in einem verminderten Maaße von Zutrauen gegen die Lehrer und ihr Wirken äußert, so ist doch das Härteste überstanden. Die neue« Schulen eoustatire» sich immer mehr durch die Einsicht der Besseren im Molke und durch die Behörden gestützt, welche ihr erfolgreiches Wirken kennen, und was noch an Munition aus jenem kleinen Kriege übrig blieb, das wird dermalen im Kampfe gegen die neuen Rabbiner verpufft. Es ist ewiger Friede, re5p. diplomatisch ewiger Friede, denn eine einzige Kugel, die über,den Rhein herüber fallt, ein Lehrer, der etwa in einem Büchlein einen Angriff auf ein Volksvorurtheil wagt, gleich rückt die ganze Schaar Eiferer kriegsgerüstet und kampsesmuthig gegen den vermessenen Lehrerstand in's Feld. — Diesen Zustand der Dinge haben die allerhöchsten Bestimmungen vom 28. Januar 1828 in's Leben gerufen. Denn wenn gleich schon das Edict vom 10. Juni 1813 die Errichtung eigener israel. deutscher Schulen gestattet, und in Folge dessen auch in einzelnen großen Gemeinde» durch die Bemühungen der königl. Negierungen israel. deutsche Schulen freiwillig errichtet wurden, so beginnt doch die eigentliche Organisation deiftäek. Schulwesens in Baiern erst mit jenen allerhöchsten Bestimmungen. Nach denselben mußte für' jede Gemeinde eine eigene Religionsschule errichtet werden. Die Errichtung vereinigter Neligions- und Elementarschulen sollte nirgends. gehindert werden. Die israelitische Jugend beiderlei, Geschlechts hat vom 12. bis 18. Lebensjahre in den Synagogen an Sabbat- und Feiertagen Unterricht in Religion zu erhalten *) und dergleichen zweckmäßige Bestimmungen mehr. — Als- 1) Dieser Unterricht soll nach einer zweckmäßigen BeHinurumg der Syna-

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