Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 3 (1846)
- Issue
- 2 (Februar 1846)
- Date
- 1846-02-01
- Page
- Seite 60 (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
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60 Die Rabbiner Versammlung, wie sie sei« sollte ,c. Sympathien dafür verrathen, nun, so ist das ein Beweis, daß das Volk noch nicht vorbereitet und für dergleichen Berathungen noch unreif ist; und besser ist es dann, daß die Zusammenkunft -unterbleibe, als daß durch einen eMnstelten Enthusiasmus eine zu Stande gebracht werde, um dann in Rathlosigkeit zu sprechen und an jeden Erfolg zweifeln zu müssen *). . ' , Die Versammlung soll ferner schon durch die Berathungen sich das Vertrauen des Volkes erwerben, und auch dieses würde bei genauer Angabe der zu behandelnden Gegenstände erzielt werden. Es haben die gewählten Mitglieder dann Zeit, sich genügend vorzubereiten, reiflich zu überlegen, mit Freunden sich auszuspreche'n, Und endlich zu entschließen. Sie treten dann gerüstet und mit richtigen reifen Ansichten versehen in die Versammlung, und Niemand dürfte es nöthig haben, auf das Urtheil Anderer, und wenn auch einer niedergesetzten Commission sich zu verlassen. In religiösen Dingen darf Niemand, am allerwenigsten der für das Volk sprechen will, die Meinung Anderer zu seiner Richtschnur machen: die eigene ErkenNtniß und Neberzeugung allein ist entscheidend und maßgebend. Um Vertrauen in die Anordnungen zu gewinnen und den Berathungen Achtung zu erringen, ist auch eine unerläßliche Bedingung, die Geheimhaltung der Berathung und nur die Veröffentlichung der Entschlüsse. In der Theorie mag unbedingte Oeffentlichkeit plausibel erscheinen; doch auf unbedingte Oeffentlichkeit ist in praktischen Dingen nicht viel zu geben; es hat sich nirgends bewährt, eine Synode in geistlichen Angelegenheiten öffentlich zu veranstalten. Die vorbereitenden Verhandlungen sind an sich unreif und dürfen dem Volke nicht preisgegeben werden; es können Worte und Reden fallen, am Ende gar nicht in bösem Sinne gemeint, die aber gleichwohl manches religiöse Gemüth beunruhigen, und woran dieses Anstoß nehmen dürfte. Es können, was gar nicht zu vermeiden ist, Jrrthümer Vorfällen, und manches Versehen wird dann und im Eifer oft mit Härte gerügt. Das Bloßstellen der Persönlichkeit und persönlicher Fehler kann aber nur nachtheilig auf die Versammlung wirken, und selbst das Hervortreten der bessern und edlern Gesinnung verliert dadurch, daß es den Charakter des Persönlichen an sich trägt, an Bedeutsamkeit und allgemeiner Wirksamkeit. Alles, was die Oeffentlichkeit sonst nöthig machen 1) Können wir uns auch nicht Ln allen Punkten dieses Aufsatzes mit dem Herrn Perfaffer einverstanden erklären, so Wen. wir doch hier vielfachen Stoff zu einer weitern Beachtung, und dürfte vorzüglich obige Art der Constituirung einer Synode (über die auch wir schon an manchen Orten gesprochen) eine genauere Prüfung mit Recht' beanspruchen. Die Redäction.