Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 3 (1846)
- Issue
- 2 (Februar 1846)
- Date
- 1846-02-01
- Page
- Seite 59 (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
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SS Die Nkatzbiner-DersammlnLg, wte ste sei» folTte k. sich berechtigt und berufen hatten dürft». Allem ft schr dieß auch m der Cimftq«mz theoretisch begründet zu ftiu scheint, ft wenig streng dürfte uöthig ftily: es prattisch einWhalten. Zn der Regel find die Fragen/ vorzugsweise aber die Vornahmen gemischt; wie es die Gemeinden find», und wie auch jeder Einzelneder bei de» Verhandlungen einer Rabbiner-Versammlung sich betheiligt, nothwendig an der Gesinnung dev entgegengesetzten Partei partickpirt. Es würde also Niemand bei Ernst und Gründlichkeit in dw VerhMdlung, wenn er sonst seinen Standpunkt beachtet steht, und von dem Wissen der Versammelten eine gute Meinung Hatz ei« Mißtrauen in die Ausftrüche und Vorschläge fetzen, und es könnten der Berufenen Viele sich dqbei betheiligen. Ausgeschlossen, und zwar von selbst würde nur sein, der gerade bei gewissen Vorlagen weder für sich, noch für seine Gemeinde betheilkgt ist, und der dabei kein religiöses Interesse hat, d.h. dessen religiöse und gläubige Ueberzeugung bei der Verhandlung weder gefährdet, noch geftrdert ist. DaS Interesse aber den andern herauf- oder herabzuziehen, ist miffionärifcher Tendenz, und trägt keinen jüdischen religiösen Charakter, darf also in einer Rabbiner-Versammlung gar nicht anfkommen. Schon aus dieser Rücksicht müßten aber die Dinge angezeigt werden, die zur Berathung kommen. Man sollte früher wissen, welche Fragen die Versammlung beschäftigen werden, um sich bei deren Lösung zu betheiligen. Es müßten demnach solche Männer, die fich einer allseitigen Anerkennung erfreuen, die in der Achtung des Volkes hochgestellt sind, die namentlich keine Parteigänger find, zusammentreten, diejenigen Vorlagen bestimmen, die zur Berathung kommen sollen, und sie öffentlich bekannt machend, den dabei Betheiligten zu einer Synode einladen. Gemeinden oder eine große Anzahl Einzelner, für die die Behandlung dieser Vorlagen und die Lösung der dahin einschlagenden Fragen Interesse hat, werden Männer ihres Vertrauens wählen und sie zur Berathung schicken. Hierdurch würde schon vorgebeugt sein, daß nicht Nnbefähigte und Unberufene sich zur Versammlung drangen," sowie auch die Versammlung sich auf keine unbegründete Dinstinctionen von Laien und Heiligen einzulassen brauchte. Daß die Wahlen von dem Volke ausgehen, würde die Gemüther für die von den Versammelten getroffenen Vorschläge gewinnen, und in der Wahl würde auch zugleich das Vertrauen zu derselben ausgesprochen sein. Es kann dann auch nicht fehlen, daß eine auf diese Weise constituirte Versammlung einen moralischen Einfluß auf die Gesinnung der sich dabei Betheiligenden übe, und für ihre Beschlüsse eine gewisse Garantie biete. Sollte indessen, was nicht zu erwarten steht, das Volk bei einer Aufforderung zu einer Versammlung gleichgültig bleiben, und kein weiteres Interesse rmd keine 5*