Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 3 (1846)
- Issue
- 2 (Februar 1846)
- Date
- 1846-02-01
- Page
- Seite 57 (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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57 Die RaWner-Versammlung, wie fie sein sollte ,c. Dienste Gottes erwählter Stamm betrachtet werden, find nur die Diener und di« ausübende Gewalt vorgeschriebener Gesetze. Es haben also die Rabbiner keine Kraft, zu binden oder zu lösen, anzuordnen oder aufzuheben. Es gibt keine religiöse Bestimmungen, den Beschlüssen gewisser Männer nachzukommen; es sei denn solche, die aus den allgemeinen Grundsätzen persönlicher Hochachtung und Anerkennung entspringen. Die shnagogalen Zustände in der Gegenwart sindgroßentheils dazu leider der Art, daß die Rabbiner mit Recht für alle ihre College» keinen Anspruch auf Autorität machen werden; es kann Jeder sich hinzudrängen, läuft oft der Unberufene dem Tüchtigen den Rang ab. Die Betrautheft" mit einem Rabbiner- oder Prediger-Amt an und für sich dürste also, abgesehen davon, daß ihnen das religiöse Recht abgeht, keine Garantie bieten. Die Rabbiner haben auch keine kirchliche Gewalt in Händen, ihrer Ueberzeugung Und ihren Beschlüssen Nachdruck zu geben. Jede Dorfgemeinde kann bekanntlich ihrem Rabbiner den Gehorsam aufkündigen. Indessen gerade dieses Verhältniß entspricht der Aufgabe, die der Versammlung gestellt ist. Es fehlt ihr an Mitteln und an Gewalt zur Realistrung ihrer Beschlüsse; aber sie soll auch gar nicht gewaltthätig eingreifen, nicht beschließen und ausführen wollen; sie soll vielmehr auf die bessere Gesinnung einwirken, ihr nachhelfen und sie erkrästigen. Dazu bedarf es aber nur des freien Wortes. Eine Gewalt zur Ausführung würde ihr unendlich schaden; schon durch die Möglichkeit eines Eingriffes in die individuelle Freiheit würde sie eine Mißstimmung gegen sich und gegen ihre Anordnungen Hervorrufen. Die Rabbiner-Versammlung soll nur durch das Wort und den Geist siegen, und würde siegen, sobald sie die Gemüther gewonnen und diese ihr vertrauen. Achtung und Vertrauen muß sie stch erwerben; das sind die Mittel, die ihr zu Gebote stehen, und mit ihnen würde sie ihre Aufgabe auch lösen. Die geistige und religiöse Ueberlegenheit und der ftommbegeisterte Gotteöstnn, die allein Achtung und Vertrauen einflößen, sie seien die einzige, aber auch die große Auszeichnung der Versammlung; mit ihnen gelangt sie an's Ziel. Diese innere, nicht erst von außen durch Adressen und einseitige Acclamation erworbene Auszeichnung bilde ein charakteristisches Zeichen der Versammlung. Mit gotterfülltem Geiste und ernster Rede kann die Versammlung unendlich Vieles leisten; es würden sich ihr alle Herzen öffnen. Wohl kann man mit jenem Rabbi sagen: die Alten beschlossen, es wurde aber nicht befolgt, die jüngern Brüder aber wiederholen es, und es wird angenommen. Fromme Bescheidenheit und Anerkennung des Alten und Ehrwürdigen wirken eindringlich und nachhaltend auf die Gemüther und tragen edle Früchte^ Gediegene, Tr-nkel, Zeitschrift IU. ~ ' 5