Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 2 (1845)
- Issue
- 12 (Dezember 1845)
- Date
- 1845-12-01
- Page
- Seite 483 (sequence 37)
- Language
- German
- Belongs to
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Allgemeine theologische Bibliographie. 483 Die Austreibung einer so zahlreichen Elaffe von UuLerthanen durch ein willkürliches Verfahren des Herrschers muß als eine ungeheure Ausnahme des Vorrechts betrachtet werden, durchaus unverträglich mit Allem, was eine freie Regierungsform heißt. Doch um die Sache richtig zu beurtheilen, muffen wir die wirkliche Stellung der Juden zu jener Zeit ins Auge fassen. Weit entfernt, einen wesentlichen Theil der bürgerlichen Gesellschaft zu bilden, wurden sie vielmehr als fremd darin betra chtet, als ein bloßer Auswuchs, der, statt zum Gedeihen des Staatskörpers beizutragen, sich von dessen verdorbenen Säften ernährte, und (der) abznhauen sei, sobald das Wohl der Staatseinrichtung es erforderte. Die Gesetze, statt sie in Schutz zu nehmen, waren in Bezug auf sie nur darauf gerichtet, ihre bürgerliche Untauglichkeit darzulegen und die Trennungslinie zwischen ihnen und den Christen noch breiter zu ziehen. Aber auch diese Demüthigung befriedigte keineswegs die Volksvorurtheile, wie aus der Menge vonAufruhren und Metzeleien hervorgehet, deren Opfer sie (die Juden) wurden. Unter diesen Umständen schien es keine große Gewaltanmaßung zu sein, ein Verbannungsurtheil über Diejenigen auszusprechen, die schon so lange von der öffentlichen Meinung für Feinde des Staates erklärt worden waren. Es wurde dadurch nur die Meinung bethätigt, die auf so mannigfaltige Weise sich kund gegeben hatte; und in so fern dabei die Rechte des Volkes berheiligt waren, würde dieses durch die Verbannung eines einzelnen Spaniers für starker verletzt gehalten worden sein, als durch die des ganzen israelitischen Geschlechts. Die neueren Geschichtsschreiber haben stets einen Hauptgrund zur Vertreibung der Inden in der Habgier der Regierung finden wollen. Doch brauchen wir uns nur in jene Zeiten zurück zu versetzen, um in dieser Maßregel eine völlige Uebereinstimwung mit dem Geiste jener Zeit, wenigstens in Spanien, zu finden. Es ist in der That unglaublich, daß so staatskluge Herrscher, wie Ferdinand und Jsabella, ein zeitliches Gelüste befriedigen konnten, indem sie dafür die wichtigsten und dauernsten Vortheile zum Opfer brachten, die wohlhabensten Landestheile in Wüsten verwandelten und dieselben einer Bürgerclaffe beraubten, die mehr als alle anderen nicht nur zu den allgemeinen Hülfsqueklen, sondern zu den unmittelbaren Einkünften der Krone beitrug; eine Maßregel, die so offenbar falsch war, daß sie selbst einen Herrscher der Berberei veranlaßte, zu sagen: „Nennt man diesen Ferdinand einen staatsklugen Fürsten, der im Stande sein konnte, sein eigenes Königreich arm zu machen, um das unselige zu bereichern ^)?" Es könnte freilich scheinen, als wenn der König von Aragonien, als die Maßregel beschlossen worden, geneigt war, durch sein Auskunftmittel der Beschlagnahme die Ausführung derselben dergestalt zu beaufsichtigen, daß seinen eigenen Unterthanen der volle Geldvortheil daran gesichert werde"). Keine m) Bajazet.; S. Abarca Reyes de Aragon IT,310. Pararaa de orig. Tnquis. 168. n) Pater Abarca bemerkt etwas unschuldig: „König Ferdinand war wahrlich ein kluger Christ, der die Vortheile der Kirche und des Staates sich gegenseitig dienstbar zu machen wußte." Reyes de Aragon II, 310. 36*