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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1845-12-01 · 12 (Dezember 1845) · p. Seite 476

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1845)
Issue
12 (Dezember 1845)
Date
1845-12-01
Page
Seite 476 (sequence 30)
Language
German
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476 Allgemeine theologische Bibliographie. serlichen Hartnäckigkeit, worin Letztere bei ihren Versuchen beharrten, die Elfteren zu ihrem Glauben zu bekehren und sie in ihren ketzerischen Gebrauchen zu unterrichten, in offenem Trotze gegen alle gesetzlichen Verbote und Strafen. Wenn ein Verein oder Körperschaft irgend welcher Art — lautet es ferner in der Urkunde — eines großen oder verabscheuenswürdigen Verbrechens überführt wird, ist man berechtigt, denselben seiner Freiheiten zu berauben, den Geringer» mit dem Höhern, den Unschuldigen mit dem Schuldigen leiden zu lassen. Ist dieses in weltlichen Angelegenheiten der Fall, um wie viel mehr muß es in solchen stattfinden, welche das ewige Seelenheil betreffen. Schließlich bestimmt sie, daß alle ungetauften Juden, von welchem Geschlechte, Alter oder Stande sie sein mögen, mit dem Ende des nächsten Julimonates das Reich verlassen sollten; sie untersagt ihnen die Rückkehr in dasselbe unter irgend einem Vorwände bei Todesstrafe und Einziehung des Vermögens. Ueberdieß wurde noch jedem Umerthan streng verboten, irgend einen Juden nach Ablauf der zu seiner Abreise bestimmten Frist zu beherbergen, ihm hülfreich zu sein oder für seine Bedürfnisse zu sorgen. Bis zu derselben wurden die Juden und ihr Eigenchum unter königlichen Schutz genommen. Es wurde ihnen gestattet, über ihre Habseligkeit jeder Art für ihre eigene Rechnung zu verfügen und den Ertrag derselben in Wechseln oder unverbotener Waare, doch weder in Gold noch in Silber mitzunehmenc). Das Verbannungsurtheil traf die Israeliten wie ein Donnerschlag. Einem großen Theile von ihnen war es bisher gelungen, sich vor dem forschenden Blicke des Ketzergerichts durch eine verstellte Ehrfurcht vor dem katholischen Gottesdienste zu schützen *), und durch ein vorsichtiges Vermeiden alles dessen, was die Vorurtheile ihrer Brüder verletzen könnte. Sie hatten sogar gehofft, daß ihre stete Unterthanentreue und die ruhige und ordentliche Erfüllung ihrer bürgerlichen Pflichten ihnen mit der Zeit größere Gerechtsame zufichern werde. Viele waren vermöge der dem Geschlechte eigenthümlichen Kriecherei **) und Gewandtheit zu einem Grade von Reichthum emporgestiegen, der ihnen für das Land, wo sie wohnten, eine noch größere Bedeutung gab d). — Ihre Kinder waren in allen Verfeinerungen des Lebens erzogen; c) Carbaja Anales MS. anno 1492. Recopilaclon de las leyes lib. 8. tit. 2. ley. 2. Pragmaticas del reyno ed. 1520. fol. 8. (Der im Tert angegebene Grund, weil die Juden in ihrem Vorsätze beharren, „Christen zu bekehren", drückt dieser Urkunde ihren würdigen Stempel auf; man weiß, daß die Inden von Proselytenmacherei sich stets fern gehalten. Es wurden übrigens die nicht minder evidenten Thatsachen der Kinderermordung, Hostienentweihuna u. dgl. m. bei dieser Gelegenheit zurückgerufen. Vgl. Llorente I. J. p. 258. F.) *) Der Verfasser scheint hier wieder die „neuen Christen" und „Juden" zusammen zu nehmen. F. **) Wir wissen nicht, ob dieser mit manchem Vorgehenden in ziemlichem Widerspruche stehende Ausdruck dem Verfasser oder dem anonymen Üebersetzer angehört. F. d) Der Pfarrer von Los Palacios spricht von einigen Israeliten, deren Reichthnm man auf ein oder zwei Millionen Maravedis schätzte, und von einem

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