Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 2 (1845)
- Issue
- 12 (Dezember 1845)
- Date
- 1845-12-01
- Page
- Seite 468 (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2744856-2744869-2744882--0911-2745867- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
468 Allgemeine theologische Bibliographie. 3n Folge dieses Berichts wurden die päpstlichen Beschlüsse in Kraft gesetzt durch die am 17. December 1480 erfolgte Ernennung von zwei Dominicanermönchen zu Inquisitoren mit noch zwei anderen Geistlichen, dem einen als Beisitzer, dem andern als bevollmächtigten Schatzmeister, mit der Anweisung, sofort nach Sevilla zu gehen und ihre Amtsverrichtungen zubeginnen. Auch wurden an alle Stadtbehörden Befehle erlassen, den Ketzerrichtern jeden möglichen Beistand zu leisten. Doch die neue Einrichtung, die nachher der elende Stolz der Castilianer wurde, war ihnen bei ihrer Entstehung so zuwider, daß sie den Verwaltern derselben jede Mitwirkung verweigerten, und so viele Verzögerungen und Hindernisse Ln den Weg legten, daß sie in Andalusien in den ersten Jahren eigentlich nur in den der Krone gehörenden Ortschaften Wurzel faßte. Am 2. Januar 1481 begann der Gerichtshof seine Thatigkeit durch Erlassung einer Verordnung, auf welche mehrere andere folgten, wodurch Jedermann aufgefordert wurde, bei Aufgreifung und Anklage aller Derjenigen behülflich zu sein, die ihnen der Ketzerei schuldig oder verdächtig schienen r), wobei man Denjenigen das täuschende Versprechen der Vergebung vorspiegelte, die ihre Jrrthümer innerhalb einer bestimmten Zeit eingestehen würden. Da man zu jeder Art von Anklage selbst mit Verschweigung des Namens auffordertes), vermehrte sich die Zahl der Schlachtopfer so schnell, daß der Gerichtshof uöthig fand, seinen Sitz aus dem Kloster von St. Paul innerhalb der Stadt nach der geräumigen Festung von Triana in der Vorstadt zu verlegen l). schofvon Granada, widerlegt ward. Das Aergerniß, welches dieses unzeitige Geisteserzeugniß verursachte, trug zur Erbitterung des Volkshasses gegen die Israeliten bei. (Es ist sehr zu bedauern, daß der Verfasser weder den Namen des Buches, noch die Quelle angibt. Sollten vielleicht hier einige Briefe aus dem Kobez Wikkuchim gemeint sein? F.) r) Diese Verordnung, in welcher Llorente den ersten bestimmten Eingriff des neuen Gerichtshofes in die bürgerliche Gerichtsbarkeit erkennt, war zum Theil auf den andalusischen Adel gerichtet, der den jüdischen Flüchtlingen Schutz gewahrte. s) Wir setzen eine Anmerkung hierher, die PreScott an einer andern Stelle gibt. „Die Zeugen wurden in so allgemeinen Ausdrücken befragt, daß man sie über die eigentliche Ursache,,worüber man ihr Zeugniß verlangte, in Ungewißheit erhielt. So wurden sie z. B. gefragt, ob sie wüßten, daß irgend etwas gegen den katholischen Glauben oder gegen die Zwecke des Gerichtshofes gesagt oder gethan worden sei. Ihre Antwort brachte die Richter oft aus eine neue Spur und führte, wie sich Montanus ausdrückt, der heiligen Angel des Ketzergerichtes mehr Fische zu." t) Der Verfasser der Geschichte von Sevilla führt die lateinische Inschrift an, die über dem Eingänge des Gebäudes stand, in welchem der furchtbare Gerichtshof seine Sitzungen hielt. In die Anrede an die Gottheit, womit sie