Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 2 (1845)
- Issue
- 12 (Dezember 1845)
- Date
- 1845-12-01
- Page
- Seite 456 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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456 Neber die Glaubenssymbole der mosaischen Religion. Unterschied des Geschlechtes von allen Israeliten hätte dargelegt werden können? Liegt in der Wahl dieser Ceremonie nicht der Beweis, daß ihr entweder die ihr zugeschriebene hohe Bedeutung abgehe, oder aber, wird diese behauptet, daß das weibliche Geschlecht nach der Schrift selbst eine sehr herabgewürdigte Stellung in der religiösen Gemeinschaft gehabt haben müsse? Und geböte im letzteren Falle nicht die Pflicht, ein anderes Glaubenssymbol an die Stelle der Beschneidung zu setzen, wodurch das Weib nicht ausgeschlossen, sondern seine religiöse Würde beachtet würde? Nähmen wir die Beschneidung als eine Einweihung in den Bund der Religion, dann könnte man diesem Einwurfe seine Berechtigung nicht absprechen. Allein als Zeugniß von der Bestimmung Israels, als Bekenntniß des Berufes im Leben, da ward für die Aufgabe , diese Stellung Israels im Leben zu verkünden und zu bezeugen, der Mann mit gutem Grunde gewählt*). Die Nothwendigkeit, ein Merkmal des Berufes zu führen, ein Kennzeichen der Genossenschaft zu tragen, welches den Zweck hat, an die Bestimmung derselben und daher auch jedes Individuums in derselben zu erinnern und zugleich auch ein Bekenntniß von derselben zu sein, ist weniger in Rückstcht auf die Gemeinschaft innerhalb der Synagoge gegeben, als den dieser Genossenschaft nicht Angehörigen gegenüber. Die Gefahr, des Berufes zu vergessen oder ihn zu verleugnen, gegen welche das an die besondere Bestimmung erinnernde und sie bekennende Symbol waffnen soll, findet sich wohl nicht so leicht in dem Kreise derer, die dieselbe Bestimmung als Aufgabe ihres Lebens betrachten, als in Gesellschaft derer., welche diese Bestimmung nicht 'als die ihrige erkennen. Kurz ein Bundeszeichen des Berufes istmothwendig im Gegensätze der außerhalb dieses Bundes Stehenden, und wird so lange erheischt, als noch ein solcher Gegensatz sich findet. Diese Aufgabe nun, den Beruf Israels der übrigen Welt gegenüber zu vertreten, die Religion nach Außen zu bezeugen, den Kampf für das Bekenntniß durch treue Erfüllung im öffentlichen Leben zu führen, ist dem Manne gestellt; während des Weibes Natur — eine innerliche, wie sie ist — es mehr zur Hauspriesterin stempelt. Darum wurde zum zweiten Glaubenssymbole, das ein Bekenntniß unserer Bestimmung vor Gott in dieser Welt ist, ein solches *) Daß das weibliche Geschlecht im Judenthume von der Ausübung aller derjenigen Gebote frei gesprochen ist, deren Erfüllung zu einer bestimmten Zeit erforderlich ist —sei—, hat nicht die Schrift, sondern der Talmud ausgesprochen. Es ll?gt aber in diesem Ausspruche nichts für das weibliche Geschlecht Herabwürdigendes, es ist vielmehr eine Dispens, welche das Weib nicht ausschließt, sondern nur befreit von der Ausübung, aus Rücksicht auf seine Stellung im Familienkreise, indem hier das Weib oft gehindert sein kann, zu einer bestimmten Zeit den hü-Hlichen Beruf zu verlassen.