Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 2 (1845)
- Issue
- 12 (Dezember 1845)
- Date
- 1845-12-01
- Page
- Seite 452 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2744856-2744869-2744882--0895-2745851- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
452 lieber die Glanbenssymbole der mosaischen Religio«. unserer Religion da, dessen Stellung in den 10 Geboten auch seinen hohen Rang bekundet; ein Bekenntniß, ein Symbol zur Bezeugung, daß Ein Gott Alles aus freier Liebe erschaffen und Herr über Alles ist. Was der Sabbat für den Glauben ist, das ist die Beschneidung für den Gehorsam: ein symbolisches Bekenntniß der Bestimmung Israels vor Gott*). Nach der Lehre des Judenthums soll das leibliche Leben unter der Herrschaft des Geistes stehen, so daß das sinnliche Leben weder die Oberhand gewinne, noch auch getbdtet werde, sondern im Dienste des Geistes stehend, mit diesem und durch diesen geheiligt werde. Diese Aufgabe soll durch die Beschneidung symbolistrt werden. Schon die Zeit ihrer Vorschrift, daß sie nämlich der Gesetzgebung auf Sinai vorausgeht, ja dem ersten Stammvater Israels für ihn und seine Nachkommen zur Pflicht gemacht wurde, deutet hin auf ihre Bestimmung als Weihe zu unserem Berufe vor Gott. Was dieser Vorschrift zum Vorwurf gemacht wurde, daß sie eine Institution von Abraham her sei, das gewährt ihr ihre wichtige Stellung als Bundeszeichen, als thatsächliches Zeugniß des Eintrittes in die Bestimmung Israels. Würde daher das Gesetz der Beschneidung auch nicht nochmals in den später» Büchern wiederholt worden sein, die Verpflichtung des Israeliten zu dessen Beobachtung bliebe dieselbe. Auf den ersten Blick mag der Gedanke richtig erscheinen, daß jedes vor der Gesetzgebung auf Sinai im Pentateuche gegebene Gesetz, das nicht noch einmal später den Israeliten eingeschärft wurde, für diese keine Haltung habe; allein ernsteres Nachdenken führt gerade zu dem entgegengesetzten Resultate, daß die Wiederholung eines den Noachiden gegebenen Gebotes in und nach der sinaitischen Gesetzgebung nur deßhalb geschah, um zu zeigen, daß das früher aufgestellte Gebot wirklich noch nicht den Israeliten, sondern den Noachiden galt; umgekehrt, daß jedes Gesetz, das vor der Offenbarung auf Sinai schon bekannt gemacht wurde, ohne daß sein in der spätem Zeit wiederholte Erwähnung gethan worden, nur die Israeliten im Auge hatte. Diese Schlußfolge, die im Talmud gezogen wird, ruht auf dem richtigen Obersatze, was dem Menschen im Allgemeinen untersagt ist, kann nie dem Israeliten gestattet sein — inia •<» Tm ro ‘asVi •nia — (Sanh. fol. 59.); denn das nihil hnmani alienum darf dem Judenthume und der Judenheit nicht abgefprochen werden. Ilebrigens übersehe man nicht, was ebenfalls im Talmud schon bemerkbar gemacht wird, daß die Beschneidung dem Abraham nicht Noa befohlen, Abraham aber gleichsam als erster Repräsentant in der religiösen Entwickelung und Bestimmung Israels auftritt. Mit Abraham beginnt *) Wir bemerken hiermit, daß die rabbinischen Gutachten über dieses Thema u«S bi« jetzt nicht vor Gesicht gekommen sind.