Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 2 (1845)
- Issue
- 11 (November 1845)
- Date
- 1845-11-01
- Page
- Seite 442 (sequence 36)
- Language
- German
- Belongs to
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Notizen. 442 Herr vr. Hirsch (Pr. S. 36) meint zwar, „darum solle die Bibel beim Schwören nicht ergriffen werden, weil der Jude kein Symbol für Gott kenne;" allein es geht doch ans vielen Stellen der Bibel selbst hervor, daß die Verbindung sinnbildlicher Handlungen und die Berührung heiliger Dinge mit dem Eide allerdings im Judenthume begründet ist. Siehe 1. B. M. 14, 22. 24, 2 — 3. 2. B. M. 17, 16. Jecheskel 17, 18. Daniel 12, 7 u. a. m. Wenn aber die HH. Formstecher (S. 39) und Holdheim (S. 41) aus Zärtlichkeit für diejenigen, welche den Talmud nicht mehr achten, gegen die Ergreifung eines heiligen Gegenstandes sich erklären, so mag man eben hierin erkennen, wie diese Herren von ihrer eigenen Manie gegen den Talmud sich» zu weit hknreißen lassen. Noch ist es ja in den meisten Gemeinden nur eine sehr geringe Minderheit der Juden, die sich nicht nur factisch, sondern auch principiell vom Talmud losgesagt hat; soll darum die Mehrheit ihre gottesdienstlichen Gebrauche ausgeben? Noch ist auch von jener Minderheit wieder vie Mehrheit -nicht so wahrhaft aufgeklärt, daß man ihr ohne Anstand eine solche moralische Starke zutrauen könnte^, die alle religiöse Anregung entbehrlich machte. Ist es also nicht bester, daß einige Wenige noch fortwährend zu einer, wenn ihnen auch überflüssig scheinenden, aber doch keineswegs schädlichen und beschwerlichen Verrichtung herangezogen, als daß viele Tausende, denen sie noch so heilsam ist, von ihr losgeriffen werden? Nein, die Ergreifung der Bibel beim Schwören soll beibehalten werden*) als Erinnerung und Bekenntniß**) dessen, der in diesem heiligen Buche Wahrheit, Gerechtigkeit und Heiligkeit von uns fordert. O, daß wir dasselbe alle Zeit an uns tragen könnten! um uns bei seinem Anblicke der heiligen Gebote Gottes zu erinnern, auf daß wir nicht.unserm Herzen und unfern Augen nachwandeln, die uns auf Abwege verführen! Ich will hier noch Veranlassung nehmen, einige Bemerkungen über die im Großherzogthum Baden seit 1813 gesetzlich eingeführte Eidesformel und ELdesvorbereitung für Israeliten anzuknüpfen. Ich habe dieselben bei der BrMNschweiger Rabbiner-Versammlung (Pr. S. 73) als liberal angerühmt, k^MWer nun doch nicht sagen, daß sie gar^ nichts zu wünschen übrig lasse. An der Eidesformel erscheint nämlich auffallend, daß der Schwörende eigentlich zweimal schwört, denn er sagt: „Ich schwöre hiermit bei deinem „heiligen Namen, daß rc. Daß nun dieses die reine Wahrheit sei', darauf „schwöre ich treulich rc." Es fragt sich nun, ob dieses überflüssig wiederholte „darauf schwöre ich" nicht in den Begriff von wn fallt? Jedenfalls ist es keine ganz gleichgültige Ueberladung. Noch mehr zu bedenken gibt die gesetzlich vorgeschriebene ELdesvorberei- *) Vergl. hierzu: „Dr. G. Riegler, der Eiv in geschichtlich - exegetischmoralisch - praktischer Beziehung", S. 40 — 46: „Erfordernisse.von Seiten dessen, der einen Eiv fordert", Nr. 1 —14, wovon wir Nr. 8. hier anführen wollen: „Die sonst bei der Eidesabnahme üblichen Ceremonien sollten nicht unterlassen werden, denn sie find von wichtiger Bedeutung und vermögend, im „Schwörenden Ernst, Ehrfurcht und Andacht zu erwecken, ihm Haß und Abscheu „vor Falschheit und Betrug einzufloßen und die Heiligkeit der Eide zu erhalten. „Die Eideshandlung soll deßwegen jedesmal auf eine ernste und ganz feierliche „Art vorgenommen, dabei aber auch alles Abergläubige und Gottes Unwürdige „vermieden werden." **) $er israelitische Eid ist ein Glaubeusbekenntniß. 5.B.M.6, 13. 10. 20.