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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1845-11-01 · 11 (November 1845) · p. Seite 441

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1845)
Issue
11 (November 1845)
Date
1845-11-01
Page
Seite 441 (sequence 35)
Language
German
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Zur Wissenschaft des Judenihums. 441 K. 2, wo Mann und Frau nicht zugleich erschaffen wurden, vermeiden wollten. Und daß sie Widersprüche berücksichtigten, gehet deutlich craS affi’rei msPik “isiasi 'tansaa 'i-i "a hervor. Nur scheint die Leseart des babyl. Talmuds durch den Zusatz asna laro verdächtig (Vorst. S. 39): und wissen wir für die Leseart des j. Talm. t»oa rapn aat keinen Grund, so ist dieses noch mehr Beweis, daß hier nicht eine Erfindung, sondern eine wirkliche Thatsache vorliege, deren Veranlassung schon der Beraita wegen der entfernten Zeit abhanden gekommen war (Vorst. S. 70). F. Notizen. Der jüdische Eid. (Aus einem Manuskripte: „Notizen über die 1. Rabbiner-Versammlung" und aus Anlaß eines Beschlusses der badischen Rabbiner-Versammlung hier eingerückt. Vergl. (vor. Heft) den Bericht über die badische Rabbiner-Versammlung.) Wenn in manchen Staaten jetzt noch mittelalterliche Formen für den israelitischen Eid festgehalten werden, so dürste dieses weniger einem etwa noch bestehenden Mißtrauen gegen die Moralität des Judenthums, als vielmehr der in jenen Staaten überhaupt geltenden Marime, die Gerichtsgebrauche bei den herkömmlichen Formen zu belassen, zuzuschreiben sein. Nichtsdestoweniger ist es unsere Pflicht, diese Formen zu bekämpfen, und zwar nicht nur darum, weil sie doch scheinbar Mißtrauen gegen uns andeuten oder auch neu erwecken, sondern auch^M möchte sagen, vielmehr, weil sie geradezu geeignet sind, den Zweck zu Eeiteln, welchen sie erzielen sollen*). Denn, sind die bis zur Absurdität angehauften Formen überhaupt nut auf den rohen Menschen berechnet, um sein erstarrtes Gewissen zu wecken, seinen harten Sinn zu beugen, so darf man aber nicht übersehen, daß ein solcher Mensch sich gar leicht auch wieder der Täuschung hingibt, daß, wenn absichtlich oder unabsichtlich eine jener Förmlichkeiten entweder ganz oder theilweise unterbleibt, der Eid gar nicht mehr bindend sei. Daher müssen wir allerdings dahLnstreben, die Ansicht zur Geltung zu bringen, daß das Wesen des Eides durchaus nicht in den Formen bestehe, daß er also volle Verbindlichkeit habe, wenn auch jene Förmlichkeiten unterbleiben. — Weiter können wir jedoch nicht gehen, wir dürfen nicht die heilige Handlung des Eides zu einem dürren politischen Acte herabstnken lassen, wenn er seine Bestimmung, als letztes Mittel zur Erforschung der Wahrheit, erreichen soll; es müssen ihm daher die Attribute einer gottesdienstlichen Handlung erhalten werden, was gewiß nicht besser und einfacher geschehen kann als dadurch, daß der Schwörende die Hand auf die Bibel auflegt. *) Der Herr Einsender scheint unsere „Eidesleistung", in der die meisten Punkte dieses Aufsatzes ausführlich besprochen werden, nicht gekannt zu haben. Frankel, Zeitschrift II. 33

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