Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1845-11-01 · 11 (November 1845) · p. Seite 416

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1845)
Issue
11 (November 1845)
Date
1845-11-01
Page
Seite 416 (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/2744856-2744869-2744881--0856-2745811
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

416 lieber die Glaubenssymbole der mosaischen Religion. den könne. Bei der Befolgung von Verboten fällt ohnehin diese Furcht weg: spT? r-nvrn bsti aa; bei der Beobachtung-von Geboten wird neben allen Resultaten der Forschung die Absicht rein, das Gefühl fromm bleiben, kurz der Gedanke an Gott, die Andacht nicht weichen. Nur der religiöse Gehorsam ist ohne allen würdigen Gehalt, welcher im Allgemeinen aller frommen Gesinnung ermangelt. Wahrend der Staat auch mit den Handlungen seiner Unterthanen imNothsalle zufrieden gestellt ist, denen die innere Absicht feindlich widersteht, die, eine Folge des gesetzlichen äußern Zwanges, mit Widerwillen vollbracht werden; kann die Religion Werke, welche nicht aus Furcht vor Gott, sondern vor Menschen gethan werden, nicht nur nicht gutheißcn, sondern muß sie sogar sündhaft nennen. Gewaltsam durch Menschen erzwungene Handlungen, denen die innere Gesinnung entgegen steht, und die unterblieben, fürchtete man die Menschen nicht, oder triebe nicht äußerer Zwang dazu, werden nie in der Religion einen Werth haben. Das ist der von Mendelssohn aufgestellte Unterschied zwischen Kirchen- und Staatsgesetzen. Solchen Zwang übt aber die Religion nicht aus, solche Gewalt steht der Synagoge nicht zu. In diese Classe können daher alle jene Religionsübungen nicht gerechnet werden, bei welchen ein Conflict zwischen Forschung und Vorschrift entsteht, weil da die Befolgung der Vorschrift immer noch eine fromme, von andachtsvoller Gesinnung durchdrungene sein kann und soll. Auf diese Weise glauben wir Mendelssohn's System auffaffen zu können, und dadurch werden die Anklagen als ungerecht sich Herausstellen, welche den Schein trugen, Mendelssohn mehr der Unaufrichtigkeit als des Jrrthums beschuldigen zu wollen. Diese Anschauungsweise Mendelssohn's, welche, wie schon erwähnt wurde, keine neue ist, von ihm auch nicht als solche gegeben wurde, sondern in den Ansichten der ältesten Rabbinen ihre Basis hat, rechtfertigt vollkommen die Benennung des Judenthums als einer Religion der That. Eine Religion nämlich, die, wenn wir Mendelssohn's Ansicht beitreten, gar keine Glaubenslehren aufstellt, viel weniger noch den Glauben an bestimmte Wahrheiten vorschreibt, dagegen den unbedingtesten Gehorsam ihrer Vorschriften fordert, die also die Ueberzeugung frei gibt und an die Gesinnung sich wendet, darf diese nicht eine Religion der That genannt werden? Wenigstens wird sich kein vernünftiger Grund finden, diese Bezeichnung zu bespötteln, man müßte denn es für weise halten, auch Mendelssohn's Grundsätze als begriff- und gehaltlose mit Spott zu überschütten *). *) Wir haben 1. Zahrg. S. 10 ff. das Jndenthum Religion der That benannt, da nicht die Contemplation, sondern das Ausüben, die religiöse Thatigkeit sein Wesen ausmacht, seine Aufgabe in dem Handeln »ach den Vorschriften

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.