Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 2 (1845)
- Issue
- 11 (November 1845)
- Date
- 1845-11-01
- Page
- Seite 415 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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lieber die Glaubenssymbole der mosaischen Religion. , 415 scheine, wie unerschütterlich der Grundsatz, auf welchen er sich stützet: — wir finden jenen nicht gerecht, diesen sehr gefährlich, da solch eine Marime leicht die lareste Anwendung erfahren könnte, so daß die Furcht mit Recht gehegt wird, durch die unbeschränkte Adoption dieses Princips dürfte nicht allein das ganze Ceremonial- und Ritualgesetz, sondern auch manches Sittengebot in Frage gestellt werden. Nicht immer nämlich hat die Einsprache gegen ein Gesetz in der forschenden Vernunft ihre Wurzel; häufig, vielleicht'häufiger liegt die Quelle des Widerstandes in dem unbezähmten Herzen. Das Unkraut des Unglaubens ist zumeist — das lehrt die Erfahrung — ein Mißgewächs aus dem schlammigen Boden eines willkürlichen Herzens, selten die natürliche Frucht des ernst nachdenkenden Geistes, welcher, so er nicht aus Schwäche auf halbem Wege ermattet, den Glauben befestiget. Kein Mensch macht gern den Ankläger seiner eigenen Handlungen; ist erschöpft die Quelle der Entschuldigungen, so wird dem Verstände die Anwaltschaft übergeben, welcher sie nicht leicht zurückweist, sondern dreist die Gültigkeit des Gesetzes in Zweifel zieht, um die Uebertretung zu vertheidigen. „Wo der Verstand nach Gründen forscht — sagt der Verfasser der Philosophie der Geschichte — da hat das Herz meistens schon zum Voraus entschieden." Noch kräftiger erklärt Cartesius: Errores nostri non tarn ab intcllejtu quam voluntate pendent. Darum, weil einem Theile der Zeitgenossen die Bedeutung irgend einer Ceremonie oder eines Gesetzes entfremdet ist, wird die Synagoge sich noch keineswegs zu der Befugniß verstehen, solch' eine Ceremonie oder Gesetz zu süspendiren. Als nothwendige Folge stellte sich dann heraus, daß alle Vorschriften dieser Art keinen Bestand und keine Verbindlichkeit mehr haben, weil Bielen die ganze Bestimmung Israels fremd geworden ist. Die Synagoge muß die Norm ihres Verfahrens aus den Worten der Gotteölehre sich holen, und ihre Aufgabe ist es, der Seele des Israeliten die Bestimmung der ganzen Gemeinde vorzuhalten und den Sinn für die göttlichen Gesetze zu wecken. Uebrigens kann nicht unbedingt eingeräumt werden, daß die fromme Gesinntlng gegen Gott bei der Befolgung eines Gebotes oder Unterlassung eines Verbotes unmöglich vorhanden sein könne, sobald sich in der Seele des die Vorschrift Befolgenden ein Zweifel gegen die Geltung dieses Gesetzes für unsere Zeit erhoben hat. Sieht man nur nicht indem ganzen Gesetze ein bloßes Menschenwerk, lebt der Glaube an die göttliche Offenbarung der Thora im Herzen: so wird auch im Wechsel der Ansichten die eine Grundgesinnung demüthiger Ehrfurcht vor Gott alle Handlungen begleiten, so daß weder dem das Gesetz Uebenden der Tadel der Heuchelei, noch seiner Handlung der Vorwurf der Werkheiligkeit gemacht wer-